Nachdem der Landtag bereits im Dezember 2010 einstimmig beschlossen hatte, dass auch in Zukunft in Bayern auf regionaler Ebene erhöhte Regelsätze beim Sozialgeld nach dem SGB XII möglich sein sollen, wird nun der Ministerrat in der kommenden Woche endlich die notwendigen rechtlichen Grundlagen hierfür schaffen. Bisher hatten die Stadt München und die Landkreise München, Dachau und Fürstenfeldbruck von einer landesrechtlichen Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und die Regelsätze als freiwillige Leistung um 25 Euro erhöht. Nachdem auf Bundesebene in diesem Jahr die Regelsätze gesetzlich neu geregelt wurden, wollte Bayern in Zukunft keine regionalen Ausnahmen mehr zulassen.
„Dies ist nun vom Tisch. Unser Antrag für den Erlass einer neuen Landesverordnung war erfolgreich“, freut sich Renate Ackermann, sozialpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion. Laut Auskunft eines Vertreters aus dem Sozialministerium, wird das bayerische Kabinett in der kommenden Woche die Ausführungsverordnung zu den Sozialgesetzen ändern. Die bundesweiten Regelsätze sollen in Bayern lediglich als Mindestregelsätze gelten und die Kommunen werden dazu ermächtigt, auf der Basis einer eigenen Bedarfserhebung regionale Ausnahmen zu beschließen.
„Allein in der Landeshauptstadt München wären 17.000 alte, kranke und behinderte Menschen von dieser Kürzung betroffen gewesen“, betont die Münchener Abgeordnete Theresa Schopper. Viele der Betroffenen sind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht erwerbsfähig und daher langfristig auf eine Grundsicherung durch Sozialgeld angewiesen. Für diesen Personenkreis werden nun die hohen Lebenshaltungskosten im Großraum München zumindest teilweise kompensiert.
