Im Landtag wurden in dieser Woche ein Gesetzesentwurf und ein Antrag der GRÜNEN abgewiesen, die auf eine hauptamtliche Ausgestaltung des Amtes der bayerischen Behindertenbeauftragten zielten. Die Ehrenamtlichkeit der Behindertenbeauftragten ist im bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) festgeschrieben. Dies ist angesichts des umfangreichen Aufgabenkatalogs der Behindertenbeauftragten nicht mehr zeitgemäß. Die jetzige Amtsinhaberin, Irmgard Badura, ist dazu gezwungen, ihre anspruchsvolle und zeitlich belastende Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben. Um überhaupt einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen und sich finanziell abzusichern, muss Frau Badura einen zwanzigstündigen Nebenjob ausüben. „Dieser Zustand ist beschämend und verträgt sich in keiner Weise mit den Lobhudeleien der Staatsregierung in Bezug auf die exzellente Arbeit von Frau Badura“, kritisiert Renate Ackermann.
mehr