Der vorgesehene Rechtsbruch der tschechischen Regierung, beim derzeit laufenden UVP-Verfahren für die geplanten Blöcke 3 und 4 keinen formellen Erörterungstermin in Deutschland durchzuführen, wurde von der Grünen Fraktion ins Plenum eingebracht. Unser Ziel war es, die Bayerische Staatsregierung zu einer formellen Beschwerde bei der EU-Kommission zu bewegen, weil das Vorgehen der Tschechischen Regierung gegen mehrere internationale Vereinbarungen verstößt, etwa der Arhus-Konvention, dem ESPOO-Abkommen und der EU-UVP-Richtlinie.
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