"Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei." (Artikel 108 der Bayerischen Verfassung)
Das und nichts weniger muss der Maßstab zur Bewertung der heute zur Verabschiedung stehenden Gesetzentwürfe der Staatsregierung zu den Hochschulen und den Universitätsklinika sein.
Damit Sie sich nicht langweilen und wir hier nicht alle Detaildebatten aus den Ausschussberatungen wiederholen müssen, werde ich Ihnen ganz eng an diesem Verfassungsartikel erläutern, warum wir Grüne die von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwürfe ablehnen.
Ich meine, es sind dies:
Autonomie, Demokratie, Öffentlichkeit, Offenheit, Vertrauen, Gerechtigkeit, Mut und Verantwortung.
Da die Beratungen zu den Hochschulgesetzen und ihre Rezeption in der Öffentlichkeit und in der Welt der Hochschulen gezeigt haben, wie vielschichtig und missverständlich dieser Begriff gebraucht und missbraucht werden kann, lohnt es sich, an dieser Stelle einmal genauer und auf deutsch zu sagen, was man darunter verstehen kann.
Sonst haben Sie es ja nicht so sehr mit den Autonomen, aber in der Hochschulpolitik verstecken Sie sich doch allzu gerne hinter diesem etwas nebulösen Begriff.
Autonom bin ich, wenn ich selbstständig und unabhängig handeln kann, wenn ich mich selbst organisieren kann und in meinen Entscheidungen frei bin.
Werden die bayerischen Hochschulen also in diesem Sinne in Zukunft autonomer sein?
An die Grenzen der Autonomie werden die Hochschulen auch in Zukunft sehr schnell stoßen: Die Leine der Ministerialbürokratie mag etwas länger geworden sein, losgelassen haben Sie nicht.
Noch immer müssen sich die Hochschulen ihre Grundordnung genehmigen lassen, die volle Organisationsautonomie haben sie nicht. Sie verfügen nicht über ihr Liegenschaftsvermögen, dieses wird zentral verwaltet, Sie haben die Hochschulleitung zwar zum Dienstherrn gemacht, die volle Personalhoheit haben Sie ihr jedoch nicht gegeben. Noch immer redet der Minister oder die Ministerin bei Berufungen mit. Viele der 107 Paragraphen des Hochschulgesetzes sind immer noch geprägt von einer hohen Regelungsdichte.
Freiheit atmet dieses Gesetz nicht, nirgends, an keiner Stelle.
Vielleicht wäre es auch gar nicht richtig, den Hochschulen in allen von mir genannten Punkten die volle Autonomie zu geben – darüber kann man gut und lange streiten – nur sollten Sie dann auch nicht den Anspruch erheben für etwas, dem Sie nicht gerecht werden.
Dort, wo Sie die Leine etwas losgelassen haben, da haben Sie gleich einen Ausgleich geschaffen. Sie haben quasi die Leine gelockert, aber zugleich einen Zaun rund um den Auslauf gezogen. So kann man die Zielvereinbarungen verstehen, von denen wir alle miteinander noch nicht sagen können, ob sie sich zu einem sinnvollen Steuerungsinstrument entwickeln werden, oder ob mit ihnen die ministerielle Gängelei nur unter neuem Namen fortgesetzt wird.
Sie haben Kontrolle und Hineinregieren nicht reduziert, Sie haben sie verlagert. Da gibt es den neuen Hochschulrat. Dieser nimmt nun stärker als bisher Kontrollfunktionen wahr, die weit in hochschulinterne Details reichen. Wie ein Aufsichtsrat einer AG soll er funktionieren. Aber es gibt einen entscheidenden Konstruktionsfehler dabei. Die Aufgaben des neuen Hochschulrats sind eine Mischung aus Kontrolle und operativem Geschäft. Das finden Sie so in keiner Aktiengesellschaft und ich halte dies für sehr gefährlich. Die Autonomie der Hochschule wird durch den neuen Hochschulrat jedenfalls nicht gestärkt.
Selbstständiger (und mächtiger) geht aus der Gesetzesnovelle sicher die Hochschulleitung hervor. Geschwächt und unselbständiger werden nahezu alle anderen. Den Senat haben Sie massiv geschwächt. Dem akademischen Mittelbau gestehen Sie nicht mehr Selbstständigkeit zu. Dem nichtwissenschaftlichen Personal trauen Sie mehr Autonomie erst gar nicht zu.
Und die Studierenden sind in Sachen Autonomie wohl die größten Verlierer. Das Studium wird durch den Bologna-Prozess in einem Maße verschult und erhält eine Prüfungsdichte, die ein freies Studieren gar nicht mehr möglich macht. Den selbstständigen Studenten und die selbstständige Studentin hatten Sie sicher nicht im Sinn bei dieser Hochschulgesetzesnovelle.
Haben Sie den Hochschulen mehr Unabhängigkeit gegeben? Unabhängigkeit kostet. Autonome Hochschulen müssten finanziell auf sicherem Fundament stehen, um die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen zu können.
Der Anteil der Bildungsausgaben am Staatshaushalt ist in Bayern seit Jahren rückläufig. Bayern zieht sich wie alle anderen Bundesländer auch seit Jahren schleichend aus der Finanzierung der Hochschulen zurück. Da ändern auch Ihre Taschenspielertricks nichts daran: von dem angeblichen Aufwuchs, den Sie für das laufende Haushaltsjahr wie eine Monstranz vor sich hertragen, kommt nicht viel bei den Hochschulen an: Der größte Teil fließt in Pensionslasten und Personalkosten aufgrund tariflicher Steigerungen, ein weiterer großer Teil kommt dem FRM II zugute. Die Haushalte der Hochschulen haben Sie nicht gestärkt. Da wäre sehr viel mehr notwendig, denn diese sind seit Jahren unterfinanziert. Die Hochschulen selbst haben Ihnen ja kürzlich vorgerechnet, wie hoch ihr Bedarf für die nächsten Jahre wäre, um die Herausforderung steigender Studierendenzahlen zu bewältigen: Wir warten auf ein Milliardenprogramm, Herr Minister Goppel!
Stattdessen schreiben Sie den Rückzug jetzt auch noch fest im Gesetz, indem Sie den Hochschulen nur noch "Mittel und Stellen", aber nicht mehr "die" Mittel, die sie brauchen zusagen. Die Drittmittelabhängigkeit wird immer größer. Sie verweisen die Hochschulen auf Spenden, Stiftungen und Privatvermögen, die es ab sofort zu aquirieren gilt. Dient dies dem Ziel größerer Autonomie? Trägt dies zu einem gesicherten Fundament bei, auf dem die Hochschulen unabhängig und eigenständig agieren und sich entwickeln können?
Sie liefern die Hochschulen den Zwängen des Marktes aus und behaupten, sie würden sie befreien!
Nein, Kolleginnen und Kollegen, das Versprechen der Autonomie lösen diese Gesetzentwürfe nicht ein.
Die zweite Voraussetzung der Freiheit ist die Demokratie. Nur eine demokratische Hochschule kann eine freie Hochschule sein. Stärken Ihre Gesetzentwürfe die Demokratie an den Hochschulen?
Sie haben den Senat deutlich geschwächt, Sie beschränken die Mitwirkungsrechte der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Sie haben in den Debatten im Ausschuss offen in Frage gestellt, ob denn das nichtwissenschaftliche Personal zur Gestaltung und Führung der Hochschulen überhaupt etwas beizutragen habe. Sie geben der Frauenbeauftragten (oder dem Frauenbeauftragten, Herr Kollege Weidenbusch) im Hochschulrat kein Stimmrecht. Die externen Mitglieder des Hochschulrats werden nicht gewählt, sondern bestellt auf Vorschlag der Hochschulleitung und des Ministeriums. Der Hochschulrat wiederum wählt dann den Präsidenten, die Präsidentin! Demokratieverkürzung nenne ich das.
Die Studierenden – auch das haben Sie, Herr Kollege Stockinger, im Ausschuss sehr deutlich gesagt – verstehen Sie eigentlich schon gar nicht mehr als Mitglieder der Hochschulen. Da haben Sie die Vorstellung, dass Studierende Kundinnen und Kunden sind, die sich nur eine Dienstleistung an ihrer Hochschule erkaufen schon sehr weit verinnerlicht. Dann ist es natürlich konsequent, dass Sie studentische Mitbestimmung praktisch komplett verweigern und die Einführung der verfassten Studierendenschaft noch immer ablehnen.
Eine demokratische Hochschule ist das nicht, Kolleginnen und Kollegen. Ein guter Nährboden für freie Lehre und Forschung auch nicht.
Als dritte Voraussetzung der Freiheit habe ich die Öffentlichkeit genannt.
Die Hochschulen sind ein Teil unserer Gesellschaft, sie erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich auch gegenüber der Gesellschaft öffnen, dass transparent wird, was an unseren Hochschulen geschieht, dass unsere Hochschulen in den öffentlichen Diskurs eingebunden sind. Die Hochschulen sind öffentliche, staatliche Einrichtungen.
Dass dies so bleibt, darüber muss dieser Landtag wachen. Kolleginnen und Kollegen von der CSU, vor allem Kollegen aus dem Hochschulausschuss, Sie haben während der Beratungen ja an einigen Stellen selbst gespürt, dass die Rolle des Landtags in der Hochschulpolitik immer weiter zurückgedrängt wird. Deshalb haben wir ja auch gemeinsam an einigen Stellen in den Gesetzen bzw. durch Protokollerklärungen Berichte und Rechenschaft gegenüber dem Landtag eingefordert. Ich deute auch Ihren heutigen Entschließungsantrag als Ausdruck eines gewissen Unbehagens über eigenen Kompetenzverlust, der mit dieser Gesetzesnovelle verbunden sein könnte. Es kann nicht sein, dass unsere Hochschulen schleichend zu Aktiengesellschaften umfunktioniert werden, in die nur noch der Aufsichtsrat und die Shareholder Einblick haben. Kämpfen Sie für eine öffentlich verantwortete Hochschulpolitik und überlassen Sie das Feld nicht der Staatsregierung und einigen ehrgeizigen Hochschulmanagern!
Die vierte Voraussetzung der Freiheit ist die Offenheit.
Und mindestens unter zwei Aspekten werden Ihre Gesetzentwürfe dem Anspruch der Offenheit als Voraussetzung für freie Kunst, Wissenschaft und Lehre nicht gerecht.
Unsere Hochschulen haben dann Zukunft, wenn sie zu weltoffenen Hochschulen werden. Die Internationalisierung der bayerischen Hochschulen muss ein zentrales Anliegen der Hochschulpolitik sein. Es muss den Hochschulen möglich sein, verstärkt internationale Studien- und Wissenschaftskooperationen zu organisieren, geeignete Betreuungsprogramme für ausländische Studierende und DozentInnen anzubieten, sich im Ausland zu präsentieren und internationale Partnerschaften zu pflegen.
Der Abbau bürokratischer Hürden und umfangreiche Betreuungs- und Begleitprogramme sind wichtig, um ausländische StudentInnen für ein Studium oder ausländische WissenschaftlerInnen für eine Lehr- und Forschungstätigkeit an einer bayerischen Hochschule zu gewinnen. Gelebte Internationalität ist unverzichtbar im Wissenschaftsbetrieb, ausländische Studierende und WissenschaftlerInnen bereichern den Wissenschaftsstandort Bayern.
Für all dies schafft das neue Hochschulgesetz nicht den notwendigen Rahmen. Ausländische WissenschaftlerInnen finden an bayerischen Hochschulen noch nicht den Freiraum und die Entwicklungsperspektiven, die den Hochschulstandort Bayern für sie zu einem attraktiven Arbeitsfeld machen würden.
Die Einführung von Studiengebühren wird die Internationalisierung behindern. Denn die Gebühren werden dazu führen, dass nicht mehr die kommen können, die etwas leisten können, sondern nur die, die es sich leisten können.
Sie haben die Stimmen gerade auch aus kirchlichen Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit heraus, nicht gehört, die dringend davor warnen, auch im Wissenschaftsbereich die Tore nach Europa zu verschließen. Sie verschenken durch mangelnde Offenheit Potenzial der Zukunft.
Der zweite Aspekt lässt mich ins Land hinein blicken.
Offenheit der Hochschulen sicherstellen, heißt auch, den Hochschulzugang öffnen. Auch hier verlässt das neue Hochschulgesetz seine engen Bahnen nicht. Es wäre sinnvoll gewesen, den Hochschulzugang noch weiter zu öffnen, für Menschen ohne Abitur und mit beruflicher Erfahrung. Hier könnten wir getrost den Hochschulen und den Studierwilligen mehr zutrauen. Auch die Grenzen zwischen den verschiedenen Hochschultypen sollten ganz aufgelöst werden. Der von uns geforderten rechtlichen Gleichstellung von Fachhochschulen und Universitäten haben Sie sich verweigert. Mehr Offenheit für Kooperationen, vereinfachter Wechsel zwischen verschiedenen Hochschulen, das alles könnte mehr Bewegung und frischen Wind in unsere Hochschullandschaft bringen und würde die Freiheit von Wissenschaft und Lehre beflügeln.
Autonomie, Demokratie, Öffentlichkeit, Offenheit – an all diesen Voraussetzungen fehlt es in Ihren Gesetzentwürfen. Die nächsten vier sind mindestens genauso wichtig und hier versagen Sie ebenfalls.
Ihnen fehlt es an Vertrauen in die Hochschulen. Sie wollen immer noch alles kontrollieren. Sie haben nicht wirklich Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Hochschulen und ihrer Mitglieder. Sie trauen ihnen zu wenig zu.
Sie trauen zum Beispiel den Fachhochschulen nicht wirklich zu, dass sie auf ebenso hohem Niveau forschen können wie Universitäten, dass sie Studierende promovieren können, dass sie ihre Kooperationen mit Universitäten und anderen Hochschulen, mit Fachakademien und dem Handwerk selbst organisieren und gestalten können – zusammengefasst: dass sie sich entwickeln können.
Sie wollen bei all diesen Punkten die Spielregeln bestimmen und alles kontrollieren. Noch nicht einmal ihren Namen dürfen die Hochschulen, insbesondere die Fachhochschulen, selbst wählen.
Sie haben auch kein Vertrauen in den wissenschaftlichen Nachwuchs. Für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die Chance eines Neubeginns nicht voll genutzt worden: Sie haben nicht die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, um sie zum Erfolg zu führen. Am Ende der Juniorprofessur trauen Sie noch nicht einmal dem von Ihnen selbst bescheinigten Erfolg, wenn nämlich die JuniorprofessorInnen ihren Professorentitel nach Ende der Dienstzeit und trotz positiver Evaluierung wieder ablegen müssen.
Für den Mittelbau sind leistungshemmende Beschränkungen geblieben. Bei der Drittmitteleinwerbung, bei der Veröffentlichung von wissenschaftlichen Ergebnissen und bei der selbstständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre.
Den größten Mangel aber hat Ihr Hochschulgesetz bei einem der wichtigsten Kriterien der Freiheit: bei der Gerechtigkeit.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Ich habe Ihnen von diesem Redepult aus schon einmal die Situation an unseren Hochschulen vor Augen geführt, für die Sie Verantwortung tragen.
An unseren Hochschulen studieren die Kinder der Reichen und Privilegierten. Vier Fünftel von ihnen studieren. Von 100 Kindern aus der sozialen Herkunftsgruppe "hoch" studieren 81 Kinder. Von 100 Kindern aus der sozialen Gruppe "niedrig" sind es nur 11 Kinder. Und diese Situation hat sich in den letzten Jahren verschärft, nicht etwa gebessert.
Ich habe Sie damals, es war vor einem halben Jahr, gefragt, ob Ihnen das egal ist? Ob Sie diese Situation in Ordnung finden? Ob Sie daran etwas daran ändern wollen?
Es ist doch Ihre Aufgabe, aus Verantwortung für unsere ganze Gesellschaft, für die Menschen in Bayern, an diesem Punkt für mehr Gerechtigkeit zu sorgen.
Meinen Sie nicht auch, dass wir es uns gar nicht leisten können, die Ressourcen der Kinder aus ärmeren Familien weiter in dieser Weise zu verschwenden?
Ich habe Sie damals gefragt und ich frage Sie heute wieder: Glauben Sie, dass die Einführung von Studiengebühren ein geeignetes Mittel ist, um mehr begabten jungen Menschen aus sozial schwächeren Familien ein Studium zu ermöglichen?
Nein, Sie werden die soziale Ungerechtigkeit weiter verschärfen. Sie verschlechtern die Situation derer, die es eh' schon schwer genug haben.
Es gibt keine sozialverträglichen Studiengebühren. Die von Ihnen immer wieder beschworene Sozialverträglichkeit ist eine Lüge! Mit den von Ihnen in Aussicht gestellten Krediten nehmen Sie die Last der Studiengebühren ja gar nicht weg von den sozial Schwächeren, sie verlagern sie in deren Zukunft – mit Zins und Zinseszins! Sie nutzen die Risikobereitschaft eines jungen Menschen geradezu aus. Sie verlängern die soziale Ungerechtigkeit in die berufliche Zukunft der Betroffenen hinein.
Und das trifft Studierende aus sozialschwächeren Familien ungleich härter als die mit finanzkräftigen Hintergrund. Denn sie müssen die Schulden beim Start ins Berufsleben und wahrscheinlich häufig in der Familiengründungsphase zurückzahlen. Genau dann, wenn der Finanzbedarf junger Menschen am größten ist. Und bei dieser Gruppe ist dann eben kein Familienvermögen, kein zu erbendes Eigenheim oder ähnliches da, um mit den Schulden und den neu hinzukommenden Belastungen leichter klar zu kommen.
Das trifft besonders junge Frauen. Denn – das zeigen Erfahrungen z.B. aus Australien – diese tragen diese Schulden viel länger ab, weil sie beschämenderweise immer noch weniger verdienen als Männer bei gleicher Leistung, weil sie Familienpausen einlegen wollen oder müssen. Sie trifft dann auch eine ungleich höhere Zinslast. Nennen Sie das Geschlechtergerechtigkeit?
Sie schicken gerade die jungen Menschen mit Schulden ins Leben, denen sie gleichzeitig sagen, dass sie selbst für Ihre Altersversorgung sorgen müssen, dass im Gesundheitswesen in Zukunft immer mehr Leistungen mitfinanziert werden sollen. Die Generation, die sie jetzt auch noch mit Studiengebühren belasten, wird von zwei Seiten in die Zange genommen. Gute Perspektiven gerade für die sozial Schwächeren! Nennen Sie das Generationengerechtigkeit?
Schauen wir jetzt einmal mehr auf die Seite der Hochschulen.
Die Hochschulen können das Geld der Studierenden gut gebrauchen. Sie sind mittlerweile in einer finanziellen Situation, in der sie jeden Euro nehmen müssen, den sie kriegen können, um vernünftig arbeiten zu können.
Sie haben den Hochschulen frisches Geld versprochen, das ihnen vollständig zur Verfügung stehen sollte. Dieses Versprechen haben sie bereits jetzt gebrochen. Die Hochschulen müssen die entstehenden Verwaltungskosten tragen und sie rechnen dabei mit ca. 15 % der Einnahmen, sie haben einen hohen bürokratischen Aufwand und die größte Frechheit ist, dass sie 10 % der Einnahmen in einen Sicherungsfonds einzahlen sollen, aus dem die Ausfälle aus nicht zurückgezahlten Krediten ausgeglichen werden sollen.
Außerdem müssen Sie für die von Ihnen geschaffenen Befreiungstatbestände aufkommen.
Und da kommen ja dauernd neue Vorstellungen hinzu, die Ihre Unterstützung finden, nicht wahr, Herr Sibler. Held der Jugendarbeit. Natürlich, das finden ja alle sofort gut, dass ehrenamtlich z.B. in der Jugendarbeit engagierte Studierende von den Studiengebühren befreut werden. Klingt wirklich gut. War ja auch nicht Ihre Idee, sondern die vom BJR.
Aber: Sollen denn jetzt die Hochschulen die ehrenamtliche Jugendarbeit finanzieren? Nichts anderes bedeutet das nämlich, denn von einem Ausgleich für die Hochschulen, für die von ihnen ausgesprochenen Befreiungen habe ich nirgends etwas gehört oder gelesen. Scheinheilig sind Sie! Sorgen Sie doch dafür, dass das Bayerische Jugendprogramm so ausgestattet wird, dass den Ehrenamtlichen die verdiente Anerkennung zukommen kann oder setzen Sie bei Ihrem Minister Stipendien für die Ehrenamtlichen durch!
Alles andere ist mehr als scheinheilig, es ist unehrlich, denn auch Sie verantworten die Studiengebühren mit.
Auch Ihre angeblich familienfreundliche Regelung für Kinder aus Familien mit drei und mehr Kindern, für die ein Kindergeldanspruch besteht, ist ungerecht und zeigt, wie wenig durchdacht die Einführung von Studiengebühren ist. Die letzten beißen die Hunde. Die jüngsten Kinder werden dann wohl regelmäßig die angeschmierten sein, denn anders als ihre älteren Geschwister werden sie Gebühren zahlen müssen und auf den Schulden sitzen. Nennen Sie das Familiengerechtigkeit?
In besondere Bedrängnis bringen Sie behinderte und chronische kranke Studierende, die Sie zu Bittstellerinnen und Bittstellern gegenüber den Hochschulen machen. Nennen Sie das Gleichstellung Behinderter?
Und zum Schluss erklären Sie mir bitte noch, wieso Studierende mit Kindern über 10 Jahren nicht mehr befreit werden sollen. Glauben Sie wirklich, die Jugendliche belasten den Familienhaushalt in finanzieller Hinsicht weniger als Kinder?
Das Ausfallrisiko wälzen sie also auf die Hochschulen ab.
Zieht man dies alles in Betracht, so wird erheblich weniger bei den Hochschulen ankommen als sie behaupten.
So sind die Hochschulen in Zukunft gut beraten, wenn sie keine Studierenden aus Familien mit drei und mehr Kindern, keine Studierenden mit Kindern und keine kranken und behinderten Studierenden mehr aufnehmen. Für diese bekommen sie nämlich keine Studiengebühren.
Haben Sie sich eigentlich überlegt, was sie hier anrichten? Unter dem Label der Sozialverträglichkeit wird genau das Gegenteil passieren. Den genannten Gruppen unter den Studierenden droht die Diskriminierung bei der Zulassung.
Außerdem schaffen Sie Studierende erster und zweiter Klasse. Sie schüren den Neid der Nicht-Befreiten gegenüber den Befreiten.
Aufhorchen lassen sollte übrigens eine aktuelle Pressemitteilung Minister Goppels alle, die aus welchen Gründen auch immer keine Gebühren zahlen müssen. Am 16. Mai hat er erklärt: "Die Studienbeiträge kommen denjenigen Studierenden zugute, die sie bezahlen" nachzulesen in der PM des Wissenschaftsministeriums Nr. 92a/2006. Heißt das, dass zum Beispiel Behinderte, wenn ihnen eine Befreiung zuerkannt wurde, keinen Anspruch auf eine Verbesserung ihrer Studienbedingungen haben?
Sicher werden die Hochschulen auch das ihnen verbleibende Geld sinnvoll einsetzen können. Wenn Sie sich allerdings ansehen, was die Hochschulen damit alles finanzieren sollen und wenn Sie darüber hinaus noch fordern, dass unterschiedlich hohe Gebühren den Wettbewerb unter den Hochschulen in Gang bringen sollen, dann tritt die ganze Verlogenheit ihrer Studienbeiträge zutage: Mit 500 Euro im Semester wird nämlich all das nicht zu finanzieren sein. Durch eine Differenz von maximal 200 Euro von Hochschule zu Hochschule entsteht kein Wettbewerb.
Aus den 500 Euro pro Semester werden sehr schnell Tausende werden. Schauen Sie sich die Entwicklung in anderen Ländern an, die vor nicht allzu langer Zeit Studiengebühren eingeführt haben. Die 500 Euro sind für Sie nur der Türöffner für einen Systemwechsel in der Hochschulfinanzierung. Die Hochschulen rechnen insgeheim bereits mit sehr viel höheren Gebühren. Die Grenze von 500 Euro ist weiße Salbe für die Studierenden. Seien Sie wenigstens so ehrlich und sagen Sie offen, wohin die Reise gehen soll.
Ein letztes Beispiel noch zu diesem traurigen Kapitel, das zeigt, wie bei diesem Thema gelogen wird. Sie versprechen den Studierenden, dass das von Ihnen gezahlte Geld auch direkt Ihnen zugute kommt. Sie führen die Studiengebühren aber zu einer Zeit ein, in der die Hochschulen vor immensen Herausforderungen stehen, weil die Studierendenzahlen stark ansteigen werden. Die unüberlegte, völlig überhastete Einführung des G8 bringt Riesenprobleme mit sich.
Herr Minister, Sie haben mir auf meine schriftliche Anfrage zu dieser Problematik vom Juni 2005 geantwortet: (Übrigens haben Sie für die Beantwortung ein gutes halbes Jahr gebraucht - das allein ist schon skandalös - habe ich doch nur Dinge abgefragt, die man sich vor Einführung all der sog. Reformen überlegt haben sollte, die zu dem ganzen Desaster führen)
Sie haben also geantwortet: "Um auch in Zukunft und bei Belastungsspitzen weitere Qualitätssteigerungen in der Lehre und für die Verbesserung der Studienbedingungen zu erreichen, werden Studienbeiträge erhoben werden." Aha. Das haben wir uns ja schon lange gedacht.
Die letzten G9 Jahrgänge und die ersten G8 Jahrgänge büßen gleich mehrfach: Chaos in der Schule, Büchergeld, keine Ausbildungsstellen, keine Studienplätze, aber zahlen müssen sie Studiengebühren! Sie zahlen mehr für ein schlechteres und knapperes Angebot!
Kollegen von der CSU: Ihr Entschließungsantrag heute beinhaltet ja auch den etwas lächerlichen Versuch, dies richtig zu stellen. Aber nicht hier bei uns müssen Sie dafür kämpfen, sondern bei Ihrem Minister! Der sieht das nämlich immer noch anders. Und den Finanzminister brauchen Sie erst gar nicht fragen!
Ja, Kolleginnen und Kollegen, Gerechtigkeit ist eine wichtige Voraussetzung für Freiheit. An diesem Punkt klafft bei Ihnen die größte Lücke.
Eine wichtige Voraussetzung dafür, ein Gefühl für Gerechtigkeit zu entwickeln ist Respekt. Respekt vor dem, was Menschen zu leisten fähig und willig sind.
An mangelndem Respekt vor dem Leistungswillen und der Leitungsbereitschaft junger Menschen leidet die Debatte um Studiengebühren. Vor allem und immer dann, wenn es um diejenigen geht, die nicht wie die Mehrzahl der Studierenden aus gut situierten, karriere- und bildungsorientierten Familien kommen.
Dies zeigt auch der neueste Coup der Bildungsräuber: das sog. Amberger Modell, Ihre soziale Tarnkappe. Dafür sollten Sie sich wirklich schämen!
Herr Kollege Spaenle begründet den angekündigten Antrag hierzu übrigens so:
"Somit kann für ein noch größeres Spektrum an Hochschulberechtigten ein Studium auch mit Studiengebühren verwirklicht werden."
Ach, gibt es da doch ein Problem? Sie behaupten doch immer unisono, durch Studiengebühren würde niemand vom Studieren abgehalten. War das ein Moment der klaren Sicht oder der Ehrlichkeit vor sich selbst, Herr Kollege?
Das Amberger Modell bietet Studierenden Aushilfstätigkeiten im sozialen Bereich mit einer Bezahlung unter Tarif: 7 Euro statt Tarif, der knapp über 10 Euro (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) mit AVR 9) läge.
Nennt man das nicht eigentlich Ausbeutung? Erst bringen Sie die Studierenden in eine finanzielle Notlage und dann nutzen Sie diese aus.
Im Klartext:
Die Kinder der Reichen – und die stellen die Mehrheit an den Hochschulen, wir erinnern uns – fahren weiter am Nachmittag mit ihrem BMW-Cabrio auf den Golfplatz – oder im besseren Fall: widmen sich ganz und gar ihrem verschulten Studium oder knüpfen am Karrierenetzwerk, während die klugen Kinder der Armen für die Alten einkaufen gehen und den Rasen mähen! – Und das fördert das Generationenmiteinander? Das soll den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft erhöhen? Genau das Gegenteil wird passieren!
Und dem Ehrenamt erweisen Sie damit zusätzlich einen Bärendienst.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zwei Voraussetzungen für die Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Lehre bleiben uns noch: Mut und Verantwortung. Diese beiden Merkmale brauchen wir im Bereich von Hochschule und Wissenschaft, wir brauchen sie aber ebenso sehr, wenn nicht mehr, in der Politik, die die Rahmenbedingungen für die Hochschulen setzt. Wir brauchen Mut und Verantwortung. Sie brauchen heute Mut und Verantwortung bei der Entscheidung über diese Gesetzesnovelle.
Mutig ist die Hochschulgesetzesnovelle nicht. Sie schwimmt fantasie- und einfallslos einem mainstream hinterher, der sich in diesem Land breit gemacht hat. Mutig wäre die Novelle, mutig wären Sie, wenn Sie sich gegen den mainstream in dieser Republik zu stellen würden. Und Sie hätten die besten Argumente auf Ihrer Seite und die Medienaufmerksamkeit könnten Sie auch gewinnen.
Sie hatten bisher keinen Mut, sich in Berlin zu Wort zu melden, um dafür zu sorgen, dass Wissenschaft und Forschung in diesem Lande nicht unter die Räder geraten im Zuge der Föderalismusreform. Im Gegenteil: Sie handeln hier nach kurzfristigen Macht- und Prestigeargumenten und nicht an der Sache orientiert. Sie hätten im übrigen alle ExpertInnen auf Ihrer Seite. Ein Trauerspiel allein mit ansehen zu müssen wie sie den Kompetenzverlust der Bundesbildungsministerin im Zuge der Koalitionsverhandlungen mit betrieben haben.
Ja, es würde Mut kosten, zu sagen:
Wir halten daran fest, dass es ein Recht auf Bildung gibt für jeden Menschen, dass es staatliche Aufgabe ist, dies zu garantieren, dass deshalb auch die Hochschulen entsprechend finanziert werden müssen und dass es in Bayern keine Studiengebühren geben wird. Ja, es würde Mut kosten, sich der Ökonomisierung aller Lebensbereiche entgegenzustellen. Dieser Mut fehlt Ihnen. Ihre Hochschulpolitik ist mutlos. Und deshalb wird sie der Freiheit von Kunst, Wissenschaft und ihrer Lehre auch nicht dienen.
Und Ihre Politik ist verantwortungslos. Sie tragen die Verantwortung für das, was diese Gesetze langfristig anrichten werden. Sie tragen die Verantwortung für den Systemwechsel, den Sie heute mit diesen Gesetzen vollziehen und für die Folgen, die daraus entstehen.
Sie beschädigen das Wertvollste, was wir haben, das Potenzial, die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft unserer klugen Köpfe. Das ist das Kapital dieses Freistaats. Sie hindern junge Menschen, Sie hindern WissenschaftlerInnen und KünstlerInnen an der Entfaltung Ihrer Fähigkeiten, Sie verschärfen soziale Ungerechtigkeit, Sie zerstören eine Kultur in diesem Land. Und das alles ist auch noch volkswirtschaftlicher Unsinn.
Weil Ihre Gesetzentwürfe diese acht von mit genannten, einfachen und klaren Voraussetzungen für die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Lehre – Autonomie, Demokratie, Öffentlichkeit, Offenheit, Gerechtigkeit, Vertrauen, Mut und Verantwortung - nicht schaffen, lehnen wir den Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Hochschulgesetzes, das Bayerische Hochschulpersonalgesetz, das Universitätsklinikagesetz und das Bayerische Hochschulrechtsanpassungsgesetz ab.
Ihren Dringlichkeitsantrag, Kolleginnen und Kollegen, der – das will ich Ihnen gerne zugestehen – sicher aus einem gewissen Unbehagen gegenüber den Gesetzentwürfen der Staatsregierung und den zu erwartenden Folgen entstanden ist, lehnen wir ebenfalls ab. Er kann nicht heilen, was durch die Gesetzesvorhaben grundlegend falsch angelegt ist.
Vielen Dank!
