Auf Initiative der Grünen hat der Sozialausschuss des Landtags in einer einstimmigen Resolution die Praxis der Sozialhilfeträger scharf verurteilt, in großem Umfang bei Eltern von jungen Menschen mit Behinderung eine Abzweigung des Kindergeldes zu beantragen. In einem Bericht des Sozialministeriums wurde deutlich, dass bayernweit seit 2009 weit über 10.000 Abzweigungsanträge von den Bezirken und Kommunen bei den zuständigen Familienkassen gestellt wurden. Die Eltern müssen dann in einem aufwendigen Verfahren rückwirkend sämtliche Kosten, die Ihnen für die Betreuung ihrer behinderten Kinder entstanden sind, nachweisen. Können Sie nicht genügend Belege beibringen, wird ihnen das Kindergeld ganz oder teilweise abgezogen.
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