Meine Damen und Herren,
über den Umfang des neuen Dienstrechtes wurde von den Vorrednern schon viel gesagt. Ich möchte mich ausdrücklich dem Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums und des Landtagsamts anschließen.
In die mehr oder weniger ausgeprägten Lobgesänge zum neuen Dienstrecht werde ich - und kann ich - nicht einstimmen. Auf die Gründe werde ich im Einzelnen noch eingehen.
In meiner Zeit als Abgeordneter in diesem Bereich – und das sind ja nun schon einige Jahre – ist dieses Gesetz das erste, dessen Entstehen wirklich transparent war. Auch das will ich hier ausdrücklich lobend erwähnen. Durch diese Transparenz konnte ich auch sehen, wie sich dieses Gesetz entwickelt hat.
Entscheidendes Ziel des Gesetzes ist eine stärkere Leistungsorientierung, wobei Übereinstimmung darüber bestand und besteht, dass Beförderung das Kernelement zur Honorierung der Leistung sein soll. Aus diesem Grund wurden auch im Vorfeld der Dienstrechtsreform ca. 18.000 Stellenhebungen im Doppelhaushalt 2009/2010 geschaffen. Davon etwa die Hälfte als funktionslose Beförderungsmöglichkeit für Volksschul- und Realschullehrerinnen und -lehrer, und die andere Hälfte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Verwaltung. Das bringt den Beamtinnen und Beamten wirklich etwas. Dazu hätten wir aber die Dienstrechtsreform nicht gebraucht!
Von den Stellenhebungen ist praktisch ein Viertel umgesetzt. Das andere Viertel soll zum 1.1.2011 kommen und der Rest, also die letzte Hälfte, sollte eigentlich im Doppelhaushalt 2011/2012 verankert werden, denn es wurde den Beamtinnen und Beamten zugesagt, dass die Stellenhebungen bis 2012 kommen würden. Ich habe so den Eindruck, die Beamtinnen und Beamten glauben angesichts der Haushaltslage selber nicht mehr, dass die zweite Hälfte kommt. Beim Beamtenbund hat der Finanzminister ja schon dezent auf die Situation hingewiesen.
Wenn wir die zweite Hälfte allerdings nicht umsetzen, das muss uns klar sein, dann haben wir die Häuptlinge befördert aber die Indianer etwa nur zur Hälfte. Das gilt zumindest für den Lehrerbereich: Aus Gründen des Abstandsgebotes wurden ja die ganzen Schulleiterinnen und Schulleiter höher eingestuft. Diese Einstufung muss mit In-Kraft-Treten des Gesetzes umgesetzt werden. Bei den Indianern – ich bleibe wieder bei den Lehrern – haben wir zwar ein Beförderungsamt A12 + Z und A13 geschaffen, aber es steht nirgendwo, wie viele Beamtinnen und Beamte diesen Bereich erreichen werden. Froh werden alle diejenigen sein, die in der ersten Runde der Beförderung schon dabei waren.. Diese kann man ihnen zumindest nicht mehr nehmen.
Stärkere Leistungsorientierung soll sich neben den Stellenhebungen auch im schnelleren Vorrücken von leistungsstarken Beamtinnen und Beamten in den Leistungsstufen zum Ausdruck kommen. Aus unserer Sicht ist das absolut begrüßenswert, allerdings muss man auch hier sehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird, wie hoch die Messlatte für dieses schnellere Vorrücken gelegt wird. Da ist ja nicht festgelegt, wie gut jemand sein muss, damit er/sie vorrückt. Da ist nur festgelegt, wie schlecht er nicht sein darf.
Die absolute Überraschung bei der ersten Vorstellung der Eckpunkte vor zwei Jahren und das hätte auch das Highlight sein sollen, war die Abschaffung der Laufbahngruppen und die Bildung einer einheitlichen Leistungslaufbahn mit verschiedenen Einstiegsebenen. Das klingt sehr vielversprechend, meine Damen und Herren, und damit wurden bei den Beschäftigten sicher hohe Erwartungen geweckt.
Die Schaffung einer einheitlichen Leistungslaufbahn kam deshalb sehr überraschend, weil man beim Fachsymposium zum Bereich Laufbahnrecht, das im Vorfeld stattfand den Eindruck gewinnen konnte, Ministerium und Beamtenbund seien sich darin einig, dass die Laufbahngruppen erhalten bleiben müssen, wenn auch nicht unbedingt vier Laufbahngruppen.
Einheitliche Leistungslaufbahn hörte sich zunächst gut an, entpuppte sich aus unserer Sicht als "alter Wein in neuen Schläuchen". Die Laufbahngruppen wurden offiziell abgeschafft, an deren Stelle wurden neue Qualifizierungsebenen geschaffen und für den Aufstieg über die Laufbahngrenzen oder Qualifizierungsebenen hinweg ist jetzt nicht mehr der Landespersonalausschuss, sondern sind die einzelnen Resorts verantwortlich.
Dank der Transparenz, das muss ich fairerweise sagen, war wunderbar zu verfolgen, wie die Messlatte in Form von modularen Qualifizierungsmaßnahmen und -prüfungen mit jedem Entwurf ein Stück weit höher gelegt wurden. Es ist ja auch nicht so, dass man einfach mit dem ernsthaften Training zum Überspringen dieser Messlatte beginnen darf, nein an diesen Qualifizierungsmaßnahmen muss man vom Dienstvorgesetzten vorgeschlagen werden. Da ganz offensichtlich eine gigantische Angst herrscht, dass einige der Leistungsträger zu früh in Form kommen und das System sprengen, dürfen auch die Besten erst nach zehn Jahren über die Messlatte springen.
So habe ich mir Leistungsorientierung immer vorgestellt!
Diese eigentlich bedauerliche Entwicklung blieb auch an der Basis der Beamtenschaft nicht verborgen. Wenn sie mit den Beamtinnen und Beamten vor Ort sprechen, werden sie feststellen, dass sie nahezu keinerlei Hoffnung in eine verstärkte Leistungsorientierung, von den zusätzlichen Stellenhebungen wie gesagt einmal abgesehen, in das neue Dienstrecht hegen. Ich finde das ausgesprochen schade. Hier haben wir eine große Chance verspielt.
Noch etwas wurde bei den Beratungen deutlich: Wir haben uns akribisch mit der neuen Einstufung von Richtern an den Amtsgerichten befasst - da wurde fast jedes einzelne Amtsgericht separat behandelt, damit hier auch ja Gerechtigkeit besteht. Das ist aus unserer Sicht auch so in Ordnung.
Aber um die Einstiegsämter des mittleren und gehobenen und mittleren Dienstes haben wir uns nicht gekümmert und damit, meine Damen und Herren. Hier wurden all unsere Anträge mehr Gerechtigkeit zu schaffen von den Regierungsfraktionen abgelehnt.
Und damit wären wir auch bei den eindeutigen Verlierern dieser Dienstrechtsreform. Inzwischen trauen sich die kleinen Verbände auch selber zu sagen, dass man auf sie keine so große Rücksicht genommen hat. Sie sind deshalb Verlierer, weil sie nach der Umwandlung der Altersstufen in Leistungsstufen zum Teil ganz erheblich schlechter eingestuft werden. Ich will es an einem Extrembeispiel der technischen Beamten, sprich der Dipl. Ing. FH, festmachen. Bei diesen werden vermutlich über 90% der Beamtinnen und Beamten, die nach dem neuen Dienstrecht eingestellt werden zum Teil deutlich schlechter eingestuft. Das macht bis zu 600 € im Monat im Vergleich zum Status Quo aus.
Auch Weiterentwicklungen bei den Bildungsgängen und der Bildungsabschlüsse, die ihren Niederschlag bei der Festlegung des Eingagsamtes finden müssen, blieben unberücksichtigt.
Die Verlierer sind in Zukunft vor allem diejenigen Beamtinnen und Beamten, die ihre Ausbildung außerhalb des ÖD machen und bei denen zum Teil auch noch berufliche Praxis für ihr Amt vorgeschrieben ist.
Unserer Meinung nach ist es Aufgabe einer solch umfassenden Dienstrechtsreform, derartige Ungerechtigkeiten, die nicht neu sind, zu beseitigen. Zu diesen Ungerechtigkeiten gehört selbstverständlich auch, dass Grund- und Hauptschullehrer in A12 und nicht in A13 besoldet werden wie ihre Kollegen an anderen Schularten Fachlich gibt es dafür überhaupt keine Begründung. Und so wurden auch die Kosten als Gründe für die Ablehnung unseres diesbezüglichen Antrags genannt. Ich finde, das ist eine schlechte Argumentation für eine Festlegung innerhalb einer Dienstrechtsreform.
Und die nicht einmal die für die Volksschullehrer diskriminierende Formulierung, dass sie zum höheren Dienst gehören, aber als einzige Ausnahme in A12 sind, konnte gestrichen werden. Hier hätte es ein "in der Regel" genauso getan. Das hätte nichts gekostet, hätte aber zumindest bestimmte Hoffnungen bei den Lehrern bestehen lassen.
Bester Beleg dafür, dass diese Schlechterstellung vieler – nicht aller - aber vieler Beamtinnen und Beamten in diesem Bereich kommen wird, ist die Tatsache, dass wir hier quasi eine als Vertrauensschutz deklarierte Übergangsregelung getroffen haben, wobei wir bei genauem Hinsehen feststellen müssen, dass es sich hier vielleicht um eine Übergangsregelung aber nicht über einen echten Vertrauensschutz handelt, weil selbst die Anwärter, die jetzt in ihrer Ausbildung sind und ab dem 1.1.2011 als Beamte übernommen werden, sich in der Regel schlechter stellen werden als nach dem Status quo.
Kolleginnen und Kollegen, was wir übrigens ausdrücklich mittragen ist die Anhebung der Altersgrenze. Hier denke ich darf es keinen Sonderstatus bei den Beamtinnen und Beamten geben. Wenn die Altersgrenze beim Tarifbereich nach oben angehoben wird, ist es meines Erachtens selbstverständlich, dass das Gleiche auch bei den Beamten passiert, auch wenn ich durchaus Verständnis für den Unmut der Betroffenen habe. Schließlich haben wir das bei uns selbst ja auch nicht anders gemacht.
Damit nicht der Eindruck entsteht, alles an dieser Dienstrechtsreform sei schlecht:
Es gibt auch Bereiche, die ausdrücklich zu loben sind:
Meine Damen und Herren,
wir lehnen die Dienstrechtsreform im Wesentlichen aus drei Gründen ab:
Meine Damen und Herren,
wenn ich in diesem Hause möchte, dass ich breite Mehrheiten für Gesetzesvorlagen bekomme, denke ich, muss ich mit den Vorschlägen der Oppositionsparteien anders umgehen. Ich habe Ihnen ja schon gesagt, dass selbst Vorschläge, die faktisch nichts kosten würden, barsch abgelehnt wurden.
Das neue Dienstrecht lässt durchaus Spielraum für Interpretation und Umsetzung. Wir werden genau beobachten ob der Spielraum im Sinne der Beamtinnen und beamten genutzt wird oder im Sinne des Finanzministers.
Wir werden - und da bin ich mir ganz sicher - in den nächsten Jahren in einer Fülle von Petitionen sehr deutlich auf die zum Teil von mir angesprochenen Schwachstellen dieses Gesetzes hingewiesen werden. Ich wünsche und hoffe, dass Sie dann die Größe finden, diese Fehler dann auch zu beseitigen
