Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung verpflichtet alle Ebenen politischen Handelns zu einer Politik der Inklusion. Bisher hat der Streit um die Konnexität des bezüglich der Inklusion novellierten bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Frage der konkreten Umsetzung vor Ort überlagert. Sicher ist: Inklusion darf keine Frage der Kassenlage auf kommunaler Ebene sein. Bei einem runden Tisch mit VertreterInnen der kommunalen Spitzenverbände und KommunalpolitikerInnen von Bezirken, Kreisen und Kommunen haben wir eine erste Bestandsaufnahme über mögliche Mehrkosten und Kostenverlagerungen vorgenommen und die verschiedenen Problemfelder benannt.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung und Eltern von SchülerInnen mit Behinderung im „Streit der Zuständigkeiten“ weiterhin zu Bittstellern in Sachen Inklusion werden und Inklusion deswegen verhindert wird. In gemeinsamer Verantwortung für schulische Inklusion müssen Land und Bezirke, Kreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden Zuständigkeiten und Finanzierungen klären und neu aufstellen. Da Bildung vornehmlich Landesaufgabe ist, muss Bayern seine Verantwortung in der Schulfinanzierung wahrnehmen und die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben v. a. als Sachaufwandsträger unterstützen.
Wenn mehr Kinder mit Förderbedarf die Regelschule besuchen, entstehen Mehrkosten für die Kommunen, die in Einzelfällen hoch sein können. Wenn nicht mehr der Transfer zu einer privaten oder kreiseigenen Förderschule, sondern zu einer Regelschule in der Gemeinde finanziert werden muss, findet insbesondere eine Kostenverlagerung von den Bezirken und Landkreisen auf die Kommunen statt.
Es gibt keine inklusiven Ganztagesangebote. So besuchen Kinder mit Förderbedarf nun am Vormittag eine Grundschule und nachmittags die heilpädagogische Tagesstätte. Das führt etwa in einigen Fällen zu Streitigkeiten über die Finanzierung und über die Zuständigkeit für den Schülertransport. Zudem ist unklar, wie das Angebot der heilpädagogischen Tagesstätten mit schulischen Ganztagesangeboten verbunden werden kann. Beim Ausbau der schulischen Ganztagesangebote ist Inklusion bislang kein Thema, das betrifft Raumangebot, Personaleinsatz, Weiterbildung der Lehrkräfte, Finanzierung durch das Land.
SchulbegleiterInnen werden durch die Sozialhilfe finanziert, vornehmlich durch die Bezirke, die seit 2008 für die Eingliederungshilfe zuständig sind. Für die Übernahme der Kosten müssen die Eltern einen Antrag beim Sozialamt stellen. Über die Jugendhilfe werden auch SchulbegleiterInnen von den Landkreisen finanziert. Gegenwärtig gibt es SchulbegleiterInnen in Förderschulen und Regelschulen. Von ihrer Aufgabenbeschreibung her sind sie nicht in den Unterricht mit einbezogen. Bislang gibt es keine Ausbildung bzw. Ausbildungsrichtlinien für SchulbegleiterInen. Einige Bezirke fordern eine Übernahme der Aufgabe durch das Land. SchulbegleiterInnen müssen in die schulische Arbeit einbezogen und dafür qualifiziert werden. Die Finanzierung muss von den Bezirken und Kommunen auf das Land übergehen.
Die Staatsregierung wird aufgefordert
