20. Dezember 2011

Inklusion: Kommunen bei der Umsetzung unterstützen

Die UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung verpflichtet alle Ebenen politischen Handelns zu einer Politik der Inklusion. Bisher hat der Streit um die Konnexität des bezüglich der Inklusion novellierten bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen die Frage der konkreten Umsetzung vor Ort überlagert. Sicher ist: Inklusion darf keine Frage der Kassenlage auf kommunaler Ebene sein. Bei einem runden Tisch mit VertreterInnen der kommunalen Spitzenverbände und KommunalpolitikerInnen von Bezirken, Kreisen und Kommunen haben wir eine erste Bestandsaufnahme über mögliche Mehrkosten und  Kostenverlagerungen vorgenommen und die verschiedenen Problemfelder benannt. 

Forderungen

Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderung und Eltern von SchülerInnen mit Behinderung im „Streit der Zuständigkeiten“ weiterhin zu Bittstellern in Sachen Inklusion werden und Inklusion deswegen verhindert wird. In gemeinsamer Verantwortung für schulische Inklusion müssen Land und Bezirke, Kreise, kreisfreie Städte, Städte und Gemeinden Zuständigkeiten und Finanzierungen klären und neu aufstellen. Da Bildung vornehmlich Landesaufgabe ist, muss Bayern seine Verantwortung in der  Schulfinanzierung wahrnehmen und die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben v. a. als Sachaufwandsträger unterstützen.

Handlungsfelder

Schulbau

  • Einbeziehen des Themas Inklusion in die Schulbaurichtlinien für Regelschulen, in Anlehnung an die Richtlinien von Förderschulen (Quadratmeterzahl pro Kind, zusätzliche Räume, spezielle Anforderungen)
  • Monitoring der bei Kommunen entstehenden Kosten von inklusiven Maßnahmen.
  • Mitfinanzierung des Landes bei „kleineren“ Maßnahmen, die im Einzelfall zu hohen Kosten für Kommunen führen.
  • Auflegen eines „Finanzausgleichs-Programmes“ für „inklusionsgerechtes Sanieren oder Bauen von Schulgebäuden“ durch das Land.
  • Leitfaden „Inklusionsgerechtes Sanieren“ für die Kommunen entwickeln.

SchülerInnenbeförderung

Wenn mehr Kinder mit Förderbedarf die Regelschule besuchen, entstehen Mehrkosten für die Kommunen, die in Einzelfällen hoch sein können. Wenn nicht mehr der Transfer zu einer privaten oder kreiseigenen Förderschule, sondern zu einer Regelschule in der Gemeinde finanziert werden muss, findet insbesondere eine Kostenverlagerung von den Bezirken und Landkreisen auf die Kommunen statt.

Ganztagsschulen

Es gibt keine inklusiven Ganztagesangebote. So besuchen Kinder mit Förderbedarf nun am Vormittag eine Grundschule und nachmittags die heilpädagogische Tagesstätte. Das führt etwa in einigen Fällen zu Streitigkeiten über die Finanzierung und über die Zuständigkeit für den Schülertransport. Zudem ist unklar, wie das Angebot der heilpädagogischen Tagesstätten mit schulischen Ganztagesangeboten verbunden werden kann. Beim Ausbau der schulischen Ganztagesangebote ist Inklusion bislang kein Thema, das betrifft Raumangebot, Personaleinsatz, Weiterbildung der Lehrkräfte, Finanzierung durch das Land.

SchulbegleiterInnen

SchulbegleiterInnen werden durch die Sozialhilfe finanziert, vornehmlich durch die Bezirke, die seit 2008 für die Eingliederungshilfe zuständig sind. Für die Übernahme der Kosten müssen die Eltern einen Antrag beim Sozialamt stellen. Über die Jugendhilfe werden auch SchulbegleiterInnen von den Landkreisen finanziert. Gegenwärtig gibt es SchulbegleiterInnen in Förderschulen und Regelschulen. Von ihrer Aufgabenbeschreibung her sind sie nicht in den Unterricht mit einbezogen. Bislang gibt es keine Ausbildung bzw. Ausbildungsrichtlinien für SchulbegleiterInen.  Einige Bezirke fordern eine Übernahme der Aufgabe durch das Land. SchulbegleiterInnen müssen in die schulische Arbeit einbezogen und dafür qualifiziert werden. Die Finanzierung muss von den Bezirken und Kommunen auf das Land übergehen.

Grüne Forderungen: Das Land ist in der Verantwortung

  • Mehr Personalmittel für Inklusion im Nachtragshaushalt
  • 100 zusätzliche Stellen für Schulen mit dem Profil Inklusion.
  • Ausbau des Mobilen sonderpädagogischen Dienstes MSD.
  • Budget Inklusion für Regelschullehrkräfte (für kleinere Klassen, zusätzliche Förderung, Kooperation mit Sonderpädagogen).
  • Offensive Lehrerfortbildung.



Antrag: Kommunen bei der Umsetzung der schulischen Inklusion unterstützen 16/10202

Die Staatsregierung wird aufgefordert

  • In Zusammenarbeit mit den Kommunen die Kosten- bzw. Kostenverschiebungen festzustellen, die mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Schule entstehen.
  • Eine fachliche Beratungsstelle für die Kommunen zur Umsetzung der schulischen Inklusion in Federführung der Behindertenbeauftragten einzurichten und die Stellen entsprechend auszugestalten.
  • Schulische Inklusion in die entsprechenden Förderrichtlinien für Schulbau, Schulumbau sowie die SchülerInnenbeförderung aufzunehmen. Entsprechende Mittel müssen bereits im Nachtraghaushalt eingestellt werden.

Weitere Informationen

Thomas Gehring
Schulpolitischer Sprecher
Tel: 089/4126-2990
Fax: 089/4126-1990
Email.: thomas [dot] gehring [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Thomas Gehring)