Noch immer sitzen die Hochschulen auf Restmitteln von Studienbeitragseinnahmen in Millionenhöhe. Es liegen nun erstmals Zahlen zum Ende eines Semesters vor, genauer zum Ende des WS 2010/11, also Ende März 2011. Wurde bisher argumentiert, dass zum Jahresende die Gelder gar nicht ausgegeben sein könnten, die Bilanz zum Ende des Semesters jedoch besser aussehe, so können wir jetzt belegen, dass sich die Restmittel an den Hochschulen auch zu Semesterende noch auf über 61 Millionen Euro, in genauen Zahlen: 61.287.044 Euro aufsummieren.
Rechnungslegung je Studienjahr
„Ausgehend vom Beitragscharakter und der Zielsetzung soll der Mehrwert der aus den Studienbeiträgen generierten Einnahmen den Studierenden als Beitragszahlern möglichst zeitnah zugute kommen.“ (siehe schriftliche Anfrage vom 3.8.2011)
Nachdem bereits 2009 über unverhältnismäßig hohe Restmittel berichtet wurde, haben wir im Januar 2010 „Mehr Transparenz bei der Verwendung von Studiengebühren“, Drs. 16/3284, eingefordert mit dem Ziel, eine semesterweise Berichterstattung über Einnahmen und Verwendung von Studiengebühren zu gewährleisten. Was damals noch abgelehnt wurde, wurde nun nach Angaben der Staatsregierung per Aufforderung an die Hochschulen im Juli 2011 umgesetzt (erneuter grüner Antrag dazu: Drs. 16/9772).
Beispiel Uni Augsburg: 7,66 Mio. Euro
Besondere Schwierigkeiten sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten für die Einnahmen aus Studiengebühren zu finden hat die Universität Augsburg. Während alle anderen Universitäten seit 2007 ihre Restmittel reduzieren konnten, hat die Universität Augsburg weitere 2 Mio. Euro angehäuft. Abhilfe sollte nun aktuell das Projekt „Prisma“ schaffen, eine große Baumaßnahme für 4 Mio. Euro. Nachdem die Vollversammlung der Studierenden diesem Projekt jedoch in der vergangenen Woche die Zustimmung verweigerte, wird „Prisma“ nicht realisiert werden.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW)
Auch wenn bei den HAW nicht so hohe Restmittelbeträge auflaufen wie an den Universitäten, so wird doch deutlich, dass gerade einige HAW große Schwierigkeiten haben, noch sinnvolle Verwendungsmöglichkeiten zu finden. Der Abbau der Restmittel geht z.T. gar nicht, z.T. sehr langsam voran.
Beispiel Hochschule Kempten
Die Hochschule hat bisher insgesamt 6,2 Mio. Euro eingenommen und hat noch Restmittel von gut 1 Mio. Euro. (16,5 %). Verwendung z.B.: für die Erweiterung der Elektro-Anschlüsse in den Hörsälen, eine Büroeinrichtung für ein Sitzungszimmer, einen Messestand auf der ITB in Berlin. Und eine originelle Form der Gebührenrückerstattung: Druckguthaben für jede Studierende.
Hoher bürokratischer Aufwand
Abgesehen vom hohen Verwaltungsaufwand für den Einzug der Gebühren, die Planung der Verwendung und die Berichterstattung darüber, kommen Prüfung von Ausnahme-Tatbeständen und tatsächliche Beitragsrückerstattungen in nicht unerheblicher Höhe hinzu (siehe Tabelle im Anhang).
Die Praxis der paritätischen Beteiligung
Bayerisches Hochschulgesetz:
„Art 71 (2) 1 Die Studierenden sind bei der Entscheidung über die Höhe der Studienbeiträge und über die Verwendung der Einnahmen paritätisch zu beteiligen;“
Die Universitäten und Hochschulen setzen diese Vorschrift sehr unterschiedlich und häufig unzureichend um: In den paritätisch besetzten Gremien werden Vorschläge erarbeitet, die Entscheidung trifft die Hochschulleitung oder der Senat.
Der derzeitige Sprecher von Universität Bayern e.V., Godehart Ruppert, sieht die Verantwortung für nicht ausgegebene Mittel bei den Studierenden („Investitionsstau durch die Weigerung der Studenten, bestimmte Projekte mitzutragen.“). Auch Minister Heubisch argumentierte im September 2011 noch so (Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28.9.2011).
In ihrer Antwort auf Frage 6 der Schriftlichen Anfrage rudert die Staatsregierung jetzt kräftig zurück.
Aus der Situation an bayerischen Hochschulen bzgl. Restmitteln aus Studienbeiträgen ergeben sich für uns folgende Forderungen:
Beispiel Baden-Württemberg: Studiengebührenabschaffungsgesetz – StuGebAbschG, Drs. 15/902
Am 8. Dezember hat die grüne Wissenschaftsministerin das Studiengebührenabschaffungsgesetz in den Landtag von Baden-Württemberg eingebracht.
Mit diesem Gesetz werden die allgemeinen Studiengebühren an den Hochschulen in Baden-Württemberg zum frühestmöglichen Zeitpunkt, zum Sommersemester 2012, abgeschafft. Damit wird künftig wieder allen Studierenden ein für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge gebührenfreier Zugang zu den Hochschulen in Baden-Württemberg gewährleistet.
Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz den Hochschulen die volle Kompensation des Studiengebührenaufkommens garantiert. Die Hochschulen erhalten zweckgebunden zur Sicherung der Qualität in Studium und Lehre Qualitätssicherungsmittel, deren Höhe an die Entwicklung der Studierendenzahlen geknüpft ist. Diese Mittel sind zudem kapazitätsneutral und führen daher nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazitäten. Die Studierenden, deren Studium durch die zusätzlichen Mittel verbessert werden soll, erhalten als unmittelbar Betroffene eine gestärkte Mitverantwortung. Die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel hat im Einvernehmen mit einer Vertretung der Studierenden zu erfolgen.
Wir schlagen dieses Vorgehen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch für Bayern vor.
Weitere Informationen
