28. Mai 2010

4. Gespräch am 28.05.2010: Wirksamer Kinder - und Jugendschutz im freien Internet – ein Paradoxon

Länderübergreifendes Fachgespräch, 18.00 Uhr, Grünes Zentrum Nürnberg
(Kaiserstraße 17, 90403 Nürnberg)

ReferentInnen:

Begrüßung: Christine Stahl, MdL, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags und rechtspolitische Sprecherin Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

Birgit Braml, juristische Referentin und stellvertretende Leiterin der KJM-Stabsstelle

Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, MdL, medienpolitischer Sprecher Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag - leider verhindert

Carsten Meyer, MdL, medienpolitischer Sprecher Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Landtag Thüringen
Thomas Stadler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Blogger
Jürgen Walter, MdL, medienpolitischer Sprecher Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Landtag von Baden-Württemberg - leider verhindert
Moderation: Ulrike Gote, MdL, medienpolitische Sprecherin Bündnis 90/ DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag

Kinder und Jugendliche waren und sind schädlichen Medieneinflüssen ausgesetzt – früher waren es Zeitschriften und Bücher, später kam das Fernsehen hinzu und heute geht es meist um Angebote im Internet oder um Video- und Computerspiele, wenn über wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz gesprochen wird. Zu einer länderübergreifenden Diskussion darüber, wie ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz im Internet aussehen könnte, luden Christine Stahl, Vizepräsidentin des Bayerischen Landtags, und Ulrike Gote, medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, ins Grüne Zentrum nach Nürnberg ein.

Unter reger Beteiligung des Publikums erörterten Gote und Stahl mit den ExpertInnen Birgit Braml, stellvertretende Leiterin der KJM-Stabsstelle, Thomas Stadler, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, und dem medienpolitischen Sprecher der Grünen im Landtag von Thüringen, Carsten Meyer, sowohl den generellen Anspruch, der an den Jugendmedienschutz im Internet gestellt werden sollte, als auch tagesaktuelle Fragen, wie bspw. die Wirksamkeit der Jugendschutzinstrumente, die nun in der Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) vorgesehen sind.

In ihrer Begrüßung geht Christine Stahl darauf ein, dass das Internet durch den umfassenden Informationszugang den es bietet, Demokratieeffekte generieren kann. Doch ist gleichermaßen zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche sehr sorglos mit dem Netz umgehen und verkennen, dass Privatsphäre eines Schutzes bedarf. Stahl beobachtet, dass inzwischen alle davon ausgehen, dass sie als erfahrene UserInnen unverwundbar sind und sich sicher im Netz bewegen können. Denjenigen, die Sicherungsmechanismen einführen wollen, wird sehr schnell vorgeworfen, dass sie die Rechte der InternetnutzerInnen einschränken wollen.

Doch ist es nach Ansicht Stahls sehr fraglich, ob die vorhandene Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen tatsächlich ausreicht, um sie im Netz komplett sich selbst überlassen zu können. Verbesserungen des Schutzes der Kinder und Jugendlichen sind ihrer Meinung nach dringend notwendig, sich über die Richtung zu einigen, in die die Veränderungen gehen sollen, stellt sich aber als nicht sehr einfach heraus, was auch die derzeitige Diskussion um die Novellierung des JMStV zeige.

Bei dieser Veranstaltung wurde auf die Eingangsreferate verzichtet, um die begrenzte Zeit für eine intensive Diskussion zwischen ReferentInnen, PolitikerInnen und Publikum nutzen zu können.

Zugang zu gefährdenden Inhalten

Ulrike Gote stellt in ihrer Einführung die Ergebnisse der Erhebungen und Kontrollen der Online-JugendschützerInnen von Jugendschutz.net vor. Das Unternehmen verfolgt in staatlichem Auftrag Verstöße gegen den Jugendschutz im Internet und ist organisatorisch an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angegliedert. Der Bericht „Jugendschutz im Internet 2009“ fasst die Ergebnisse der 19.000 Angebote, die in diesem Jahr kontrolliert wurden, zusammen. Bei den Kontrollen wurden 2400 Verstöße gegen den Jugendschutz registriert, vor allem Porno-Seiten (42 %). Der Anteil der Angebote, die Selbstgefährdungen propagieren - etwa Pro-Ana- und Suizid-Foren – hat sich verdoppelt.

Zudem konnte ein weiterer Anstieg rechtsextremer Angebote festgestellt werden. Foren pädosexueller User wurden 2009 erstmalig untersucht und daraufhin für 2010 eine Kampagne gegen sogenannte Posen-Angebote mit Sitz im Ausland geplant. Auch eine Einordnung islamistischer Propagandavideos wurde erstmalig durchgeführt. Nach Angaben der Online-Jugendschützer können Angebote, die als jugendgefährdend eingeschätzt werden, nach einem Hinweis durch Jugendschutz.net "in drei von vier deutschen Fällen" schnell beseitigt werden. Hinsichtlich der Inhalte, die auf Videoplattformen verbreitet werden, stellten die Jugendschützer fest, dass gemeldete Videos von deutschen Portalen innerhalb einer Woche entfernt werden, während ausländische Plattformen teilweise überhaupt nicht oder viel zu spät reagieren.

Gote erläutert, dass Informationen über die Arbeit der JugendschützerInnen, die im Internet aktiv sind, unerlässlich sind, um beurteilen zu können, wie ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz im Internet aussehen soll und ob die derzeitige Gestaltung des Jugendschutzes und die geplanten Änderungen sinnvoll sind. Der Entwurf zur Novellierung des JMStV sorgt für Aufruhr seit die ersten Entwürfe bekannt wurden. Trotz der Proteste gegen die Novellierung wurde der JMStV nun mit einigen Änderungen unterzeichnet und kommt als 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in die Parlamente, wo er im Herbst 2010 von den Landesparlamenten ratifiziert werden soll.

Zwei große strittige Bereiche des Vertragswerks waren bzw. sind zum einen die Definition des Anbieterbegriffs – wer trägt die Verantwortung für die Inhalte im Netz – und zum anderen die vorgesehen Alterskennzeichnungen und die damit verbundenen Filter- und Zensurmöglichkeiten. Aufgrund der sehr kontroversen Meinungen hinsichtlich des Versuchs, den Schutz der Kinder und Jugendlichen im Internet zu verbessern, ist es nach Ansicht Gotes notwendig, sich erst einmal über einige grundlegende Dinge zu einigen. Dazu gehören die Fragen, ob der Ansatz für den Jugendmedienschutz im Internet in Deutschland richtig gewählt wurde und ob dieser historisch gewachsene Ansatz auch auf das Internet angewandt werden kann.

Klassischerweise ist der Jugendmedienschutz aus dem Bereich des Schrifttums bekannt und wurde später auch auf den Film- und Fernsehbereich angewandt. Des Weiteren muss beurteilt werden, ob durch unseren Jugendmedienschutz die Balance zwischen restriktiven Maßnahmen, Medienpädagogik und Freiheit der UserInnen ausreichend gewährleistet wird.

Anbieterbegriff

Wer Inhalte anbietet ist auch für diese verantwortlich, d.h. die Contentanbieter (z.B. Blogger) tragen die Verantwortung, dass die Regelungen des Jugendmedienschutzes eingehalten werden. Die Frage, ob es sich um Anbieter handelt stellt sich jedoch auch bei denjenigen, auf deren Servern Inhalte gehostet werden (Host-Provider) und denjenigen, die den technischen Zugang zu Inhalten gewähren (Access-Provider wie z.B. T-Online).

Die Novellierung des Jugendmedienstaatsvertrages sah vor, dass Access- und Host-Provider nun ebenfalls als Anbieter gelten. Das sorgte für den Widerstand der Provider, die der Ansicht sind, dass sie für die Inhalte nicht zur Verantwortung gezogen werden können. Und auch diejenigen, die eine weitreichende Zensur der Inhalte durch Access- und Host-Provider befürchten, wenn die Provider tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden können, kritisierten die Ausweitung der Anbieterdefinition sehr scharf. Daher wurde die alte Definition des Anbieterbegriffs im neuen JMStV nun beibehalten. Doch ist es, laut Stadler, ohnehin herrschende Meinung, dass alle genannten Gruppen bereits heute unter den Anbieterbegriff fallen.

Als ultima ratio ist die KJM auch berechtigt Sperrungsverfügungen gegen Access- und Host-Provider zu erlassen. Braml fügt hier ergänzend hinzu, dass die KJM eine solche Sperrungsverfügung noch nie erlassen hat, da die rechtlichen Probleme, die mit dem Erlass einer solchen Verfügung verbunden sind - bspw. könnte es sich um einen Eingriff in das Grundrecht des Fernmeldegeheimnis handeln - noch nicht abschließend geklärt wurden. Soll gegen Host- oder Access-Provider vorgegangen werden, dann muss ein sogenanntes „Notice and take down Verfahren“ eingeleitet werden. Das heißt, dem Provider wird zur Kenntnis gegeben, dass über ihn unzulässige Inhalte verbreitet werden, woraufhin dieser die bemängelten Inhalte unzugänglich machten muss. Allerdings ist in der Praxis häufig unklar, wie dieses Verfahren konkret auszusehen hat.

Ansatz des Jugendmedienschutzes im Internet

Birgit Braml erläutert, dass der Jugendmedienschutz 2003 grundlegend reformiert wurde. Die Kompetenzen wurden durch das Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) neu geregelt, zahlreiche Bestimmungen wurden verschärft, das Prinzip der "regulierten Selbstregulierung" wurde eingeführt und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wurde als Aufsichtsorgan für die elektronischen Medien (Fernsehen und Online) geschaffen.

Jugendschutz.net und die Landesmedienanstalten leiten Problemfälle, die bei der Beobachtung jugendschutzrelevanter Inhalte auffielen an die KJM weiter. Die KJM nimmt in diesen Fällen Einzelprüfungen vor, um eventuelle Verstöße gegen den JMStV festzustellen. Dabei findet laut Braml stets eine Abwägung der Grundrechte statt, bevor die KJM zu einem Prüfergebnis kommt. Die KJM hat zudem Prüfkriterien - die stetig den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden - geschaffen, um die Prüfung transparent zu gestalten.

Schützt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag die Kinder und Jugendlichen?

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) richtet sich an deutsche Anbieter und das Ziel des JMStV ist es in erster Linie, Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schützen. Der JMStV sieht vor, dass klassische Instrumentarien aus dem Rundfunkrecht und Jugendschutzrecht auch auf das Internet angewendet werden, um dort Kinder und Jugendlich vor gefährdenden Inhalten zu schützen. Dies kann in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein, jedoch nur, wenn der Anbieter in Deutschland sitzt und damit auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Laut Braml wurden gerade im Bereich der pornographischen Angebote durch die Regelungen des JMStV Fortschritte erzielt.

Doch was die entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote (bspw. Sendungen ab 16 Jahren) anbelangt, muss ihrer Ansicht nach noch viel getan werden. Stadler weist darauf hin, dass ein effektiver Jugendmedienschutz mit den bestehenden Vorschriften nicht funktionieren kann, denn das Netz ist international und wir versuchen national auf unserer Scholle ein bisschen zu regulieren. Auch Meyer ist der Ansicht, dass hier zumindest europarechtliche Regelungen nötig wären. Einen internationalen Jugendschutz im Internet durchzusetzen ist aus kulturellen Gründen schwer, da die Vorstellungen von Land zu Land unterschiedlich sind (z.B. Pornografie oder rechtsextreme Inhalte werden in Deutschland ganz anders behandelt als in Amerika).

Doch gibt es in bestimmten Bereichen bereits eine internationale Zusammenarbeit. So ist Jugendschutz.net über inhope international und über klicksafe auf europäischer Ebene tätig. Auch youtube kooperiert beispielsweise mit den deutschen Online-Jugendschützern. Diese Kooperationen sind sehr wichtig, denn Kinder und Jugendliche in Deutschland, die durch den JMStV geschützt werden sollen, konsumieren eben nicht nur deutschsprachige Inhalte im Internet wie Meyer hierzu anmerkte. Sie sollen gerade auch fremdsprachige Inhalte nutzen können, da die Möglichkeit internationale Inhalte nutzen zu können eine der wichtigsten Errungenschaften des Internets darstellt. Daher muss überlegt werden, wie diese Inhalte den Kindern sinnvoll zugänglich gemacht werden können.

Das im JMStV vorgesehene Kennzeichnungssystem wird diese Inhalte ausschließen. Denn ausländische Anbieter werden ihre Inhalte nicht nach einem deutschen System kennzeichnen. Auch abgesehen von den Problemen der neu einzuführenden Kennzeichnungspflicht ist die Durchsetzung der Regelungen des JMStV allgemein nicht einfach, da nur belangt werden kann, wer auch seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Aufgrund der Internationalität des Internets haben viele Inhalteanbieter ihren Wohnsitz nicht in Deutschland – selbst wenn deutschsprachige Inhalte angeboten werden. Braml ergänzt hierzu, dass es für bestimmte Angebote jedoch die Möglichkeit gibt, die Inhalte zu indizieren, dann werden diese nicht mehr in den Treffern der Suchmaschinen aufgeführt.

Alterskennzeichnungen und Sendezeitbeschränkungen

Ein Problem des JMStV ist nach Ansicht Thomas Stadlers, dass klassische Instrumentarien aus dem Rundfunkrecht und Jugendschutzrecht auf das Internet angewendet werden, die in diesem Bereich nicht sinnvoll sind, wie beispielsweise Sendezeitbeschränkungen und Alterskennzeichnungen. Braml erwidert hierauf, dass es schon immer die Möglichkeit für Telemedienanbieter gab, entweder Zeitgrenzen einzuhalten oder technische Mittel vorzuschalten, diese Regelung sei nichts Neues.

Zudem sei es wichtig zwischen den verschiedenen Gefährdungsgraden zu unterscheiden, wenn die einzelnen Instrumentarien zum Schutz der Kinder und Jugendlichen angesprochen werden. Viele Anbieter nutzen dieses Mittel der Sendezeitbegrenzung bereits heute, dies führt nach Ansicht Gotes zu einer starken Einschränkung Erwachsener. Stadler führt aus, dass Sendezeitbeschränkungen zwar im Rundfunk gut funktionieren im Internet aufgrund seiner weltweiten Verbreitung jedoch nicht. Er kann sich vorstellen, dass diese Maßnahme möglicherweise trotzdem sinnvoll sein kann, da sie viel schwächer wirkt als viele andere Maßnahmen. Jedoch fehlt ihm in diesem Bereich die gesellschaftliche Diskussion.

Aus dem Publikum kommt hierzu die Anmerkung, dass Sendezeitbeschränkungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern für Bewegtbildinhalte im Internet bereits eingeführt wurden, die Einstufung der gemischten Inhalten (Text und Bild), wie sie nun gefordert wird, jedoch kaum durchführbar ist. Braml erläutert zum besseren Verständnis des Publikums kurz das System der Alterskennzeichungen. Die Altersstufen aus dem Jugendschutzgesetz wurden nun auch im JMStV etabliert und Inhalte die im Netz bereitgestellt werden, können nun anhand dieser fünf Altersstufen gekennzeichnet werden (ab 0 Jahre; ab 6 Jahre; ab 12 Jahre; ab 16 Jahre; ab 18 Jahre).

Die Alterskennzeichnung ist freiwillig, d.h. jeder Anbieter kann entscheiden, ob er seine Inhalte kennzeichnet. Unterlässt er die Kennzeichnung werden seine Inhalte jedoch nicht angezeigt, wenn ein entsprechendes Jugendschutzfilterprogramm auf dem Rechner installiert ist. Wenn ein kleiner Anbieter seine Inhalte klassifizieren möchte, jedoch nicht weiß wie er vorgehen soll, kann er laut Braml das Selbstklassifizierungssystem nutzen, das gerade von den Selbstkontrolleinrichtungen entwickelt wird. Für die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wurde in der Protokollerklärung zum JMStV eine Sonderregelung getroffen.

So wurde festgelegt, dass ausreichende Jugendschutzmaßnahmen bereits dann als ergriffen angesehen werden, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft. Aus dem Publikum kommen zum Thema der Alterskennzeichnungen einige kritische Einwände. Es wird angemerkt, dass die bayerischen Schulen in einem Pilotprojekt die freiwillige Zensur im Rahmen des Programms „time for kids“ bereits umgesetzt haben. Nun seien dort die Internetangebote aller politischen Parteien und das Onlineangebot der Tagesschau nicht mehr abrufbar.

Außerdem würden die Alterskennzeichnungen nicht nur ein Problem für die Blogger darstellen, sondern auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn auch für diesen stelle es ein Problem dar, jeden einzelnen Text- und Blogbeitrag zu klassifizieren, um nicht durch das Raster der Jugendschutzfilterprogramme zu fliegen. Stadler verweist in diesem Zusammenhang auf den Versuch des AK-Zensurs, der Laien die Einstufung einiger ausgewählter Internetangebote vornehmen ließ. Dabei sind diese zu Einschätzungen gekommen, die sich sehr von den Ergebnissen der Einordnungen der MedienpädagogInnen unterschieden.

Zudem ist auch fraglich, ob tatsächlich ein Großteil der Eltern Jugendschutzfilterprogramme auf ihren Rechnern installiert, um ihren Nachwuchs zu schützen. Werden diese Programme nicht installiert, sind sämtliche Kennzeichnungen umsonst, da sie die Kinder und Jugendlichen eher noch dazu verlocken, gezielt nach Inhalten zu suchen, die nicht für ihr Alter geeignet sind. Dr. Schiffer eine mögliche Lösung des Jugendschutzproblems im Internet darin, individuelle Profile einzurichten, statt Kennzeichnungen der Inhalte durchzuführen. Diese Profile sollen es den Kindern ermöglichen, Internetseiten zu besuchen, die für ihre Altersstufe geeignet sind. Die Profile sollen dann mit zunehmendem Alter der Kinder weiter an deren Bedürfnisse angepasst werden.

Nach Ansicht Dr. Schiffers wäre dies ein neuer Dienstleistungszweig. Sie fordert zudem, dass Eltern dabei etwas an die Hand gegeben werden muss, was nicht von kommerziellen Anbietern entwickelt wurde. Ein Problem tritt bei diesem Modell jedoch bei Jugendlichen ab ca. 13 Jahren auf, für die solche Whitelists (ausgewählte Internetseiten) nicht mehr ausreichen. Gote merkt an, dass ein weiteres gravierendes Problem des Modells der Alterskennzeichnungen darin besteht, dass es bisher noch keine vernünftigen Filterprogramme gibt und nicht klar ist, wie diese in Zukunft funktionieren und was sie kosten werden. Davon hängt ihrer Ansicht nach auch ab, ob es eine realistische Vorstellung ist, dass die meisten Eltern diese Jugendschutzfilterprogramme installieren.

Technische Jugendschutzlösungen und Medienpädagogik

Alle DiskussionsteilnehmerInnen sind sich einig, dass die technischen Mittel in jedem Fall den Gefährdungsgraden angemessen sein müssen. Nach den jetzigen Regelungen gilt, dass für Inhalte, die als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft werden - d.h. Inhalte mit relativ geringem Gefährdungsgrad - Alterskennzeichnungen, Zeitgrenzen oder das vorschalten technischer Mittel möglich sind. Im Fall dieser technischen Jugendschutzlösungen geht es jedoch nie um Inhalte, die Straftatbestände darstellen, wie beispielsweise Volksverhetzung oder sexueller Missbrauch.

Ein technisches Mittel, das Zugang zu Inhalten mit geringem Gefährdungsniveau unterbinden soll, ist beispielsweise die Überprüfung der Kennziffer auf dem Personalausweis, die es ermöglicht einen Plausibilitätstest durchzuführen, ob das richtige Geburtsdatum eingegeben wurde. VeranstaltungsteilnehmerInnen sehen diese Methode jedoch sehr kritisch, da die Plausibilitätsprüfung aufgrund der Möglichkeit die Berechnung der Nummern über Wikipedia nachzuvollziehen, völlig wirkungslos sei.

Zudem konterkariert dieses Verfahren den medienpädagogischen Ansatz, dass Kinder und Jugendliche ihre Identität im Netz nicht preisgeben sollten. Doch auch wenn technische Barrieren von Kindern und Jugendlichen schnell umgangen werden können, darf dies nach Ansicht Gotes kein Grund sein, solche Barrieren erst gar nicht einzuführen. Denn es wird immer kleine Gruppen geben, die diese Hürden umgehen, doch der Großteil der Kinder und Eltern wird die Vorschriften des Jugendschutzes akzeptieren. Genauso wie das Alkoholverbot von einem Großteil der Jugendlichen akzeptiert wird.

Viel wichtiger als diese technischen Schutzmechanismen muss jedoch die Medienpädagogik sein. Denn Kinder und Jugendliche, die Wissen, auf welche Inhalte sie im Netz stoßen können und aus welchen Gründen sie bestimmte Inhalte gefährden können, sind weitaus besser geschützt als solche, die blind auf Filter und andere technische Schutzmaßnahmen vertrauen müssen. Meyer merkt hierzu an, dass es ja auch bereits Angebote wie KIKAninchen für Kinder bis 10 Jahre gibt, diese jedoch jenen Kindern kaum nützen, deren Eltern sich nicht darum kümmern, welche Seiten ihr Nachwuchs im Internet besucht.

Die Gewichtung der Mittel, wie sie derzeit stattfindet, ist nach Ansicht Gotes nicht richtig. Technischen Jugendschutzlösungen wird ein viel zu großes Gewicht beigemessen und es wird meist nur eine „Tool-Diskussion“ geführt. Doch diese Diskussion technischer Mittel findet hauptsächlich deshalb statt, da eine sinnvolle Medienpädagogik - d.h. eine Medienerziehung für Eltern, LehrerInnen, Kinder und Jugendliche - die Kinder und Jugendliche effektiv schützen kann, viel mehr Geld kosten würde. Ein positiver Aspekt, auf welchen Meyer in diesen Zusammenhang verweist, ist jedoch, dass inzwischen medienaffine Eltern „nachwachsen“, die es leichter haben, ihren Kindern den Umgang mit dem Internet zu vermitteln. Stahl weist abschließend darauf hin, dass die einzelnen Möglichkeiten Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen, nicht getrennt diskutiert werden dürfen, sondern gemeinsam betrachtet werden müssen.

Fazit und Statements aus der Diskussion mit dem Publikum

- Technische Jugendschutzmaßnahmen im Internet dürfen nicht zur Folge haben, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland nur noch deutschsprachige Inhalte bzw. nur noch Inhalte von Anbietern mit Wohnsitz in Deutschland zu Gesicht bekommen. Denn die Möglichkeit, internationale Inhalte zu nutzen, ist eine der größten Errungenschaften des Internets.

- Sendezeitbeschränkungen funktionieren im Internet aufgrund seiner weltweiten Verbreitung nicht. Doch muss diskutiert werden, ob diese technische Jugendschutzmaßnahme möglicherweise trotzdem sinnvoll ist, da sie viel schwächer wirkt als viele andere Maßnahmen.

- Es ist fraglich, ob tatsächlich ein Großteil der Eltern Jugendschutzfilterprogramme installiert. Werden diese Programme nicht genutzt, sind die vorgesehenen Kennzeichnungen umsonst, wenn nicht kontraproduktiv, da sie Kinder und Jugendliche eher noch dazu verlocken, gezielt nach Inhalten zu suchen, die nicht für ihr Alter geeignet sind.

- Auch wenn technische Barrieren von Kindern und Jugendlichen umgangen werden können, darf dies kein Grund dafür sein, solche Barrieren erst gar nicht einzuführen. Denn es wird immer Gruppen geben, die diese Hürden umgehen, doch der Großteil der Kinder, Jugendlichen und deren Eltern werden die Vorschriften des Jugendschutzes akzeptieren und die Barrieren auch als Wegweiser ansehen.

- Viel wichtiger als die technischen Schutzmechanismen ist die Förderung der Medienkompetenz, um Kinder und Jugendliche effektiv schützen zu können.

Ulrike Gote
Parlamentarische Geschäftsführerin, hochschulpolitische, medienpolitische und religionspolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2648
Fax: 089/4126-1648
Email.: kontakt [at] ulrike-gote [dot] de (Ulrike Gote)
Christine Stahl
Landtags-Vizepräsidentin, rechtspolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2580
Fax: 089/4126-1494
Email.: christine [dot] stahl [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Christine Stahl)