Transparenz: Stellungnahme zur Prüfungsmitteilung des Bayerischen Obersten Rechnungshofes

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat im Jahr 2011 die Rechnungslegung der Fraktionen im Bayerischen Landtag geprüft. Die Grüne Fraktion sieht darin eine wichtige Unterstützung ihrer Arbeit und nimmt die Anregungen des ORH sehr ernst. Um ein Höchstmaß an Transparenz vor allem auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten, dokumentieren wir nachfolgend die Kritikpunkte des ORH, welche die Grüne Fraktion betreffen. Ergänzend finden sich außerdem unsere Stellungnahmen zu den einzelnen Punkten.

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Entwicklung der Zuschüsse

ORH:

Der ORH stellt fest, dass die Summe der Fraktionszuschüsse in den Jahren 2008 und 2009 (16. Legislaturperiode) im Vergleich zu 2007 (15. Legislaturperiode) um mehr als 50 Prozent gestiegen ist. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält je Abgeordneter den höchsten Betrag im Vergleich der Fraktionen. Aus Sicht des ORH bestehen für alle Fraktionen Einsparpotenziale. Die Zuschüsse sollten deshalb gekürzt werden. Die Berechnung der Fraktionszuschüsse basiert seit der 16. Legislaturperiode auf einem neuen Modus. Der ORH hält diesen neuen Berechnungsmodus für transparenter und besser nachvollziehbar als den bisherigen. Der Berechnungsmodus wird deshalb vom ORH nicht beanstandet.

Grüne Fraktion:

Die Fraktionszuschüsse wurden in den Jahren vor 2008 nur geringfügig erhöht. Gleichzeitig haben die Fraktionen in diesen Jahren einen deutlichen Aufgabenzuwachs erfahren: Sie haben sukzessive Aufgaben übernommen, die zuvor durch die Landtagsverwaltung erledigt wurden. Dies gilt beispielsweise für die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnik sowie Veranstaltungsmanagement.

Um der Aufgabe der Kontrolle der Exekutive gerecht zu werden, müssen bei einem Anwachsen der der Exekutive zur Verfügung stehenden Mittel auch die Parlamentsfraktionen, vor allem die Fraktionen der Opposition, über entsprechend mehr Mittel verfügen. Nur so kann eine effektive Kontrolle ausgeübt werden. Dies gilt beispielsweise für das Einholen von Expertise und für die personelle Unterstützung von Untersuchungsausschüssen.

Im Bereich Öffentlichkeitsarbeit verursachen erweiterte Formen zeitgemäßer Zielgruppenansprache (v.a. Internet, Social Media) ebenfalls finanzielle Mittel, die früher nicht oder nicht in dem gleichen Maße notwendig waren.

Das Zustandekommen der konkreten Zuschusshöhe hängt damit zusammen, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Beginn der 16. Legislaturperiode einen Systemwechsel in der Zuschussberechnung erreichen wollte. Ein neuer Modus sollte transparent und nachvollziehbar sein. Dies beinhaltete aus Sicht der Fraktion in erster Linie die Vereinbarung eines gleichen Grundbetrags für alle Fraktionen. Andere Fraktionen wollten beim Kopfbetrag keine Abstriche machen und außerdem Raumverteilungs- und Sitzordnungsfragen von einer Einigung bei der Höhe der Fraktionszuschüsse abhängig machen. Da gerade die Raumsituation für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr angespannt war und dringend zusätzliche Büroräume benötigt wurden, entschied sich die Fraktion zur Zustimmung zu einer Paketlösung, die bei der Neuregelung der Fraktionszuschussberechnung letztlich zur vom ORH kritisierten Höhe der Zuschüsse führte.

Gleichwohl ist der Kritik an der tatsächlichen Höhe der Fraktionszuschüsse zuzustimmen. Eine Kürzung in Höhe von 10 % im nächsten Doppelhaushalt ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorstellbar. Die Fraktion wird sich im Rahmen der Haushaltsberatungen für eine Kürzung einsetzen.


Rücklagenbildung

ORH:

Die Fraktionen dürfen nach dem Fraktionsgesetz Rücklagen bis zur Höhe von 60 Prozent ihrer jährlichen Zuschüsse bilden. Der ORH stellt fest, dass bei der Rücklagenbildung im geprüften Zeitraum zwar die gesetzliche Obergrenze nicht überschritten wurde. Seiner Auffassung nach belegt aber die Höhe der Rücklagenbildung in Verbindung mit den deutlich gestiegenen Fraktionszuschüssen, dass die Zuschüsse zu hoch bemessen sind.

Grüne Fraktion:

Die Bildung von Rücklagen ist notwendig, um im Fall einer Auflösung der Fraktion über den Zeitpunkt der Auflösung hinaus noch mehrere Monate Gehälter und andere Abwicklungskosten finanzieren zu können, zu denen die Fraktion durch Arbeits-, Miet- und Leasingverträge verpflichtet ist.

Bei der Bewertung der Rücklagenbildung muss berücksichtigt werden, dass zu Beginn einer Legislaturperiode die Fraktionen erst mit einer gewissen Verzögerung ihre Arbeit voll aufnehmen können. Beispielsweise müssen Zuständigkeiten geklärt und Stellen besetzt werden. Diese Verzögerung führt dazu, dass gerade im Jahr nach einer Landtagswahl die Ausgaben der Fraktionen im Gegensatz zu den Folgejahren noch niedriger und damit die Zuführungen zu den Rücklagen höher sind: Die Personalkosten fallen noch nicht im vollen Umfang an, die Planung von Veranstaltungen und Publikationen erfordert Vorlauf, bis überhaupt Kosten entstehen. Erfahrungsgemäß ist in den Folgejahren dafür mit einer niedrigeren Zuführung zu den Rücklagen oder sogar mit einer Entnahme aus den Rücklagen zu rechnen. Die Rücklagenbildung kann deshalb nicht singulär bezogen auf ein Kalenderjahr betrachtet, sondern sollte über den Verlauf einer Legislaturperiode bewertet werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat darüber hinaus bei der Rücklagenbildung stets die gesetzliche Obergrenze für die Rücklagenbildung eingehalten.


Gewährung von Funktionszulagen

ORH:

Der ORH vertritt die Auffassung, die Zahlung einer Funktionszulage an die parlamentarische Geschäftsführerin sei unzulässig. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) aus dem Jahr 2000.

Grüne Fraktion:

Der ORH vertritt die Auffassung, die Zahlung einer Funktionszulage an die parlamentarische Geschäftsführerin sei unzulässig. Er beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 in einem Landesorganstreitverfahren zur Frage, ob Abgeordneten des Thüringer Landtags mit besonderen parlamentarischen Funktionen eine Zulage zur Grundentschädigung gezahlt werden darf. Kern dieses Urteils ist, dass die Zahl der mit Zulagen bedachten Funktionsstellen auf wenige politisch besonders herausgehobene Funktionen zu beschränken ist. Der ORH vertritt die Auffassung, dass der Beschluss des BVerfG vom 27. November 2007 zu einer Organklage eines ehemaligen Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten gegen Aufhebung eines Gesetzes zur Änderung der Abgeordnetendiäten deutlich macht, dass das Urteil aus dem Jahr 2000 in seinen Grundsätzen für alle Parlamente in Deutschland anwendbar ist. Dem ORH ist insoweit zuzustimmen. Er zieht daraus jedoch aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN falsche Schlussfolgerungen.

Im Urteil zum Thüringer Abgeordnetengesetz wendet sich das BVerfG dagegen, dass einer Vielzahl von Funktionsstellen innerhalb des Parlaments Funktionszulagen gezahlt werden. Es ging dabei um zusätzliche Zahlungen in Höhe von 100 Prozent der Diäten an den Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden, in Höhe von 70 Prozent der Diäten an die Vizepräsidenten und die parlamentarischen Geschäftsführer und in Höhe von 40 Prozent an die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Ausschussvorsitzenden. Das BVerfG spricht hier zu Recht von gestaffelten Diäten und einer Vielzahl an Funktionsstellen. Es kritisiert, dass damit Abhängigkeiten und Hierarchien geschaffen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Funktionszulagen für Fraktionsvorsitzende (in Höhe von 100 Prozent der Diäten) für zulässig erklärt. Es hat von den weiteren Funktionsstellen in einer Aufzählung mehrere genannt und die Zahlung von Funktionszulagen an diese für unzulässig erklärt. Vor dem Hintergrund der Regelungen des damaligen thüringischen Abgeordnetengesetzes wurde in dieser Aufzählung auch die Position des parlamentarischen Geschäftsführers genannt.

Die Höhe der Grundentschädigung beträgt in Bayern € 6.881,--. Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gezahlte Funktionszulage beträgt € 850,--. Die Funktionszulage beträgt also ca. 12,5 Prozent einer Diät.

Gemäß § 7 I 2 GO der Fraktion bilden die Mitglieder des Fraktionsvorstands ein im Innenverhältnis gleichberechtigtes SprecherInnengremium.

Das Bundesverfassungsgericht betont in seinen Entscheidungen von 2000 und 2007 die grundlegende Bedeutung der Parlamentsautonomie. Der Landtag müsse die konkrete Ausgestaltung in eigener Verantwortung treffen.

Die vom schleswig-holsteinischen Landtag eingesetzte unabhängige Sachverständigenkommission („Benda-Kommission“) hat in ihrem Bericht vom 19. Dezember 2001 vorgeschlagen, die Funktionszulagen auf wenige Funktionen zu begrenzen, dazu die parlamentarischen Geschäftsführer zu zählen und die Funktionszulagen in einheitlicher Höhe zu zahlen. Diesen Vorschlägen hat sich auch der Bund der Steuerzahler in Schleswig-Holstein angeschlossen.

All diese Vorschläge setzt die Regelung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag um. Sie geht sogar noch weit darüber hinaus, indem sie wesentlich niedrigere Funktionszulagen zahlt. Während die Benda-Kommission von 80 Prozent ausgeht, liegt die einheitliche Höhe bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei ca. 12,5 Prozent. Diese Regelung wird deshalb auch von von Arnim explizit befürwortend erwähnt (v. Arnim, Der Verfassungsbruch, Berlin 2011, S. 84).

In seinem Beschluss vom 27. November 2007 bestätigt das BVerfG die neue schleswig-holsteinische Regelung, nach der Zulagen an die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer gezahlt werden (Rdnr. 9 und 20 des BVerfG-Beschlusses).

Der ORH geht nicht darauf ein, dass das BVerfG in seinem Urteil zum thüringischen Abgeordnetengesetz bestimmte Funktionszulagen vor allem deshalb für unzulässig erklärt hat, weil dadurch gestaffelte Diäten und Abgeordnetenhierarchien in einem Maße eingeführt wurden, die nicht durch das Argument, der Funktionsfähigkeit des Parlaments zu dienen, gedeckt sind, und dass es die Zulagen für Fraktionsvorsitzende in Höhe einer weiteren vollen Diät für zulässig erklärt hat. Er verkennt, dass die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag mit den Fraktionsvorsitzenden gleichgestellt ist. Deren Funktionszulage hat das BVerfG ausdrücklich für zulässig erklärt, und dies auch bei ganz wesentlich höh eren Beträgen. Er ignoriert, dass die Funktionszulagen unserer Fraktion eine deutlich geringere Höhe haben.


Öffentlichkeitsarbeit

a) Aktions- und Menschenkette "Atomkraft nein danke" am 09.10.2010

ORH:

Die Öffentlichkeitsarbeit muss sich unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell zukünftige Tätigkeit der Fraktion im Parlament beziehen. Dabei muss die Fraktion bei allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich in Erscheinung treten. Bei der Aktions- und Menschenkette "Atomkraft nein danke" am 09.10.2010 rügt der ORH, dass die Fraktion nicht ausreichend in Erscheinung getreten sei und dass Transportkosten in Höhe von 331 Euro sowie 150 Tragefahnen im Wert von 1.500 Euro aus Fraktionsgeldern finanziert wurden.

Grüne Fraktion:

Grundsätzlich ist dem ORH zuzustimmen, dass bei reinen Parteiveranstaltungen, bei denen die Fraktion weder als Veranstalterin noch als Mitveranstalterin in Erscheinung tritt, keine Finanzierung aus Fraktionsmitteln erfolgen darf.

Bei der Veranstaltung am 9. Oktober 2010 ist die Fraktion sehr deutlich als solche in Erscheinung getreten. Dies kann belegt werden durch eine Pressemitteilung, die auf Fotos erkennbare Anwesenheit sehr vieler Fraktionsmitglieder und ein Transparent mit Fraktionslogo (vgl. Anlage 1). Jedoch ist im Hinblick auf die sehr hohe Stückzahl der Tragefahnen einzuräumen, dass die Kritik des ORH in diesem Punkt berechtigt ist.

Die als allgemein gültig formulierte Schlussfolgerung des ORH, die Fraktion dürfe nur bei eigenen Veranstaltungen Öffentlichkeitsarbeit machen, ist zurück zu weisen. Es kann durchaus sinnvoll und zulässig sein, dass die Fraktion sich und ihre Inhalte auch bei Anlässen präsentiert, die sie nicht selbst initiiert hat.


b) Veranstaltung "Kunst trifft Grün" am 07.12.2009

ORH:

Fraktionen sollten mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei vermeiden. Gemeinsame Veranstaltungen von Fraktion und Partei stoßen dabei an die Grenzen der Zulässigkeit. Deshalb muss bei gemeinsamen Veranstaltungen in jedem Fall die Kosten verhältnismäßig und nachprüfbar aufgeteilt werden. Bei der Veranstaltung "Kunst trifft Grün" am 07.12.2009 war die Bundesvorsitzende der Grünen als Gastgeberin aufgeführt, was der ORH als Vermischung von Partei- und Fraktionsarbeit kritisiert.

Grüne Fraktion:

Die ORH-Kritik ist berechtigt. Dementsprechend werden auch Konsequenzen für künftige Veranstaltungen gezogen: Die Fraktion achtet in Zukunft darauf, dass bei Veranstaltungen, die von der Fraktion allein finanziert werden, Gäste (wie in diesem Fall die Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Claudia Roth) nicht als Einladende aufgeführt werden und dass in den Einladungsschreiben auch der inhaltliche Charakter und parlamentarische Bezug der Veranstaltungen deutlicher wird.

Allerdings weist die Fraktion darauf hin, dass die Veranstaltung am 7. Dezember 2009 durchaus einen inhaltlichen Charakter und parlamentarischen Bezug hatte. Die Kunst- und Kulturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Landespolitik. Darum sind die inhaltliche Vernetzung und der Austausch mit Kulturschaffenden und Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern wichtig. Sie werden von der Fraktion als Grundlage zur Erarbeitung parlamentarischer Initiativen im Landtag genutzt. Dies wurde zwar in der Einladung nicht erwähnt, war aber beabsichtigt und hat auch erfolgreich stattgefunden. Die entsprechenden parlamentarischen Initiativen der Fraktion können dies belegen (vgl. Anlage 2).


c) Uneinheitliche Rechnungslegung und Kontoführung

ORH:

Der ORH kritisiert, dass sich die Buchhaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht an den Vorgaben für die Rechnungslegung im Fraktionsgesetz orientiert. Insbesondere seien einige dem Bereich „Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit“ zuzuordnende Ausgaben in der Rechnungslegung entsprechenden Konten im Bereich „Veranstaltungen“ zugeordnet. Damit sei eine vollständige Erfassung der Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit unter dem entsprechenden Gliederungspunkt nicht gegeben.

Grüne Fraktion:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt der Kritik des ORH zu, verweist jedoch darauf, dass die mangelnde Nachvollziehbarkeit bereits durch die nicht exakte Gliederungsvorgabe im Fraktionsgesetz angelegt ist. Laut Fraktionsgesetz muss sich die Rechnungslegung die Ausgaben nach bestimmten Punkten gliedern. Darunter sind explizit genannt die Punkte „Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammenarbeit mit Fraktionen anderer Parlamente“ und „Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greift die Anregung des ORH auf, gemeinsam mit den anderen Fraktionen eine Lösung zu finden, die gemeinsame Kriterien zur Abgrenzung zwischen den Kostenpunkten für Öffentlichkeitsarbeit einerseits und Veranstaltungen andererseits zum Ergebnis hat.


Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

a) Vergünstigungen für MitarbeiterInnen

ORH:

Der ORH moniert bestimmte als „Vergünstigungen für Mitarbeiter“ bezeichnete Ausgaben. Es handelt sich dabei um insgesamt sehr geringe Beträge für Getränke, Betriebsfeiern und -ausflüge sowie Geschenke an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktion und der Landtagsverwaltung zu Geburtstagen, Weihnachten und anlässlich des Ausscheidens.

Grüne Fraktion:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist ein Betrieb, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Wie in anderen Betrieben auch sind hier Maßnahmen zur Verbesserung des Betriebsklimas und der Arbeitsmotivation notwendig und sinnvoll. Dazu gehört auch eine Anerkennungskultur, deren Bestandteil unter anderem anlassbezogene Geschenke innerhalb der arbeits- und steuerrechtlichen Grenzen sind. Dazu gehören des Weiteren Maßnahmen zur Förderung der Kooperationsbereitschaft, um die Arbeitseffizienz zu steigern. Diese Maßnahmen bestehen auch in gemeinsamen betrieblichen Unternehmungen abseits des Alltags.

Die Bedeutung der sogenannten „Teambildung“ ist allgemein anerkannt und kann für den Betrieb Fraktion nicht ignoriert werden, auch wenn er sich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das gleiche gilt für die Pflege der Arbeitskontakte innerhalb des Landtags, bei deren Umfang die Fraktion die tatsächlich existierenden Arbeitsbeziehungen zwischen Fraktion und Landtagsverwaltung zugrunde legt.

Insgesamt verweist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf, dass sie sich bei den Ausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Grundsätzen einer vernünftigen, wirtschaftlichen und damit sparsamen Betriebsführung orientiert und dass auch vom ORH bei der Bewertung die Relation zwischen der tatsächlichen Höhe und der Bedeutung der mit den Ausgaben verbundenen Ziele beachtet werden sollte.


b) Bewirtungen

ORH:

Der ORH kritisiert verschiedene Bewirtungskosten für fraktionsinterne und öffentliche Veranstaltungen.

Grüne Fraktion:

Als Konsequenz aus der Kritik des ORH an einem Teil der Ausgaben für Bewirtungen wird die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch mehr als bisher darauf achten, dass bei Veranstaltungen mit Gästen die Bewirtungsbelege die Namen aller bewirteten Personen enthalten. 

Für nicht sachgerecht hält die Fraktion allerdings die Auffassung des ORH, die Übernahme von Bewirtungskosten durch die Fraktion käme nur für Anlässe in Betracht, bei denen die Anzahl der Gäste die der Fraktionsmitglieder übersteigt. Welcher Personenkreis an solchen Anlässen teilnimmt, hängt allein von der jeweiligen Themensetzung und terminlichen Verfügbarkeit ab, und im Mittelpunkt steht der fachlich-politische Austausch, der stets für alle teilnehmenden Fraktionsmitglieder von Bedeutung ist.

Die Fraktion beachtet den Hinweis des ORH, dass die Versorgung der Fraktionsmitglieder keine Fraktionsaufgabe ist, und reduziert Bewirtungsausgaben bei rein fraktionsinternen Anlässen auf ein Minimum.


Buchungszeiträume

ORH:

Der ORH stellt fest, dass die Buchungen auf den einzelnen Konten nicht immer zeitnah zu den Zahlungen erfolgten.

Grüne Fraktion:

Die Fraktion greift die Kritik des ORH auf und verweist auf ihre Bemühungen, ein kontinuierliches Buchungsverfahren zu etablieren.


Monopolstellung von AuftragnehmerInnen im Landtag

ORH:

Der ORH sieht es als bedenklich an, dass in den Räumen des Landtags mehrere Firmen als Dienstleister in einer monopolähnlichen Stellung tätig sind. Die Vertragsgestaltung mit diesen Unternehmen liegt teilweise außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fraktion.

Grüne Fraktion:

Die Fraktion teilt diese Auffassung und verweist darauf, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten, zum Beispiel bei der Bewirtung von Veranstaltungen, auf verschiedene Dienstleister zurückgreift. Sie greift die Bedenken auf und wird entsprechend Gespräche mit den anderen Fraktionen sowie mit der Landtagsverwaltung führen.


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