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Nach längeren Verzögerungen hat sich die CSU-Mehrheit des Landtages nun endlich dazu durchgerungen, ein so genanntes Gesundheitsschutzgesetz zu verabschieden. Obwohl die Staatsregierung angekündigt hatte, als erstes Bundesland ein derartiges Gesetz vorzulegen, wird nun die bayerische Regelung erst am 1.1.2008 in Kraft treten. Bayern gehört damit entgegen den vollmundigen Ankündigungen der Staatsregierung zu den letzten der Bundesländer.
In der Debatte seit 2006 (!) vertrat die CSU Fraktion mit der Staatsregierung zunächst die Position, es müssten zahlreiche Ausnahmeregelungen geschaffen werden. Der Arbeitsschutz oder ein umfassender Verbraucherschutz spielten bei diesen Überlegungen offensichtlich nur eine nachrangige Rolle.
Spät genug aber immerhin hat der Vorsitzende der CSU Landtagsfraktion Anfang November 2007 durchgesetzt, dass die meisten Ausnahmetatbestände aus dem Gesetzentwurf der Staatsregierung gestrichen werden. Nach derzeitigem Stand soll das Rauchen in Gaststätten zwar generell verboten aber während "geschlossener Gesellschaften" erlaubt sein.
Dagegen hat sich die grüne Landtagsfraktion konsequent für Verbraucherschutz einsetzt und bereits im Januar 2007 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt.
Über 3.300 Todesfälle in Folge Passivrauchens im Jahr
Nach Angaben der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen sterben in Deutschland jährlich rund 110.000 bis 140.000 Menschen an den Folgen tabakkonsumbedingter Erkrankungen. Pro Jahr werden in Deutschland mehr als 3.300 Todesfälle als Folge des Passivrauchens verzeichnet. Somit werden weit mehr Menschen durch die Auswirkungen des Tabakgenusses getötet, als durch Alkohol, Aids, Heroin und Unfälle im Straßenverkehr. Vorsichtige Schätzungen über die Folgekosten des Rauchens etwa durch ambulante und stationäre medizinische Behandlung, Arzneimittel, eingeschränkte Produktivität sowie Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit belaufen sich auf rund 17 Mrd. Euro jährlich.
Die bisherigen politischen Bemühungen der schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, sind gescheitert – maßgeblich weil die Regierungsfraktionen vor den Interessen der mächtigen Tabaklobby in Deutschland eingeknickt sind. Der juristische Eiertanz auf Bundesebene führte dazu, dass eine zunächst geplante Gesetzesinitiative für den Schutz vor Passivrauchen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zurückgezogen werden musste. Seitens der Bundesregierung wurde stattdessen auf die Bundesländer als zuständige Instanzen für gesetzliche Regelungen beim Schutz von Nichtrauchern verwiesen, weil im Zuge der Föderalismusreform das Gaststättenrecht in die Kompetenz der Länder übergegangen ist.
Grüne wollen konsequenten Schutz vor Gefahren des Rauchens
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag schlägt ein Gesetz vor, das einen konsequenten Schutz vor den Gefahren des Rauchens bezweckt. Ausnahmen für bestimmte Arten von Kneipen, Nebenräume, Biergärten oder Festzelte werden nicht vorgenommen.
Nach dem grünen Gesetzentwurf ist das Rauchen verboten auf dem gesamten Gelände:
In einem zeitgleich eingebrachten Antrag fordert die grüne Landtagsfraktion, dass die Staatsregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, dass das Rauchen verboten wird:
Ferner fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, dass ein ausnahmsloses Rauchverbot gilt:
Dabei umfasst das Verbot des Rauchens jeweils das gesamte Gelände, da auch in den Bereichen unter freiem Himmel der Zwang zum Passivrauchen eine erhebliche Gesundheitsgefährdung und eine rücksichtslose Belästigung darstellt. Außerdem ist es vor allem in Kindergärten wichtig, dass ErzieherInnen nicht nur vor die Tür gehen und somit beim Rauchen im Blickfeld der Kinder bleiben. Es ist für die Erziehung der Kinder bedeutend, dass Rauchen nicht als in der Öffentlichkeit völlig normale Verhaltensweise vorgelebt wird. Dasselbe gilt für sämtliche Jugendkultur und -freizeiteinrichtungen.
Zur Durchsetzung des Rauchverbotes in der Gastronomie droht der grüne Gesetzentwurf ein Bußgeld von bis zu zweihundert Euro für Gäste an, die das Rauchverbot missachten und von bis zu fünftausend Euro für Wirte, die nicht auf die Einhaltung des generellen Rauchverbotes hinwirken.
Durch den Kurswechsel der CSU-Landtagsfraktionsführung ist jetzt zwar davon auszugehen, dass endlich auch Bayern ein Rauchverbot in der Öffentlichkeit und in Gaststätten erhalten wird. Diese Regelung wurde jedoch zum Schaden der VerbraucherInnen und der Beschäftigten unnötigerweise viel zu lange hinausgezögert und enthält mit der Ausnahmeregelung für "geschlossene Gesellschaften" bereits die Möglichkeit, die Zielsetzung des Gesetzes zu konterkarieren.
Der grüne Antrag dieses Schlupfloch zu stopfen, wurde von der CSU-Mehrheit abgelehnt.
Die Grünen werden sich weiterhin auf allen politischen Ebenen in Landtag, Bundestag und Europaparlament für einen konsequenten Gesundheitsschutz einsetzen.
Margarete Bause, MdL, Fraktionsvorsitzende
Barbara Rütting, MdL, Sprecherin für Verbraucherschutz