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München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fordern die strafrechtliche Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in kirchlichen Einrichtungen. "Die Staatsregierung soll im Verfassungsausschuss einen Bericht geben, in welchem Maße im Spannungsfeld von Strafrecht und Kirchenrecht der Umgang mit offensichtlichen Straftaten hauptsächlich der Kirche überlassen bleibt", erklärt die religionspolitische Sprecherin Ulrike Gote. Dabei soll auf Verfahren eingegangen werden, die in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen durch Amtsträger bzw. durch bei kirchlichen Einrichtungen Beschäftigte seit dem Jahr 2002 stehen. "Es besteht Unklarheit darüber, inwieweit die angezeigte Ermittlung und Strafverfolgung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in kirchlichen Einrichtungen hinter der Kirchenjustiz zurückstehen musste."
Nach dem aktuellen Dringlichkeitsantrag soll die Staatsregierung u. a. berichten, wie sie die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche bewertet: "Vor dem Hintergrund von Ministerin Merks widersprüchlichen Aussagen wollen wir wissen, inwieweit die Staatsregierung den Vorrang dieser Leitlinien vor dem deutschen Strafrecht als gegeben ansieht." Geklärt werden soll auch, inwieweit kirchliche Einrichtungen bei Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden einen besonderen Schutz nach Kirchenrecht genießen und inwieweit die Entscheidung, sich an die Staatsanwaltschaften zu wenden, bisher den Kirchen selbst überlassen blieb.