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1. Dezember 2009

Einheitlicher Ansprechpartner: Gesetzentwurf von SPD, FW und GRÜNEN sieht wirklich Einheitlichen Ansprechpartner vor

Staatsregierung, CSU und FDP präsentieren dagegen Mischmasch und Murks

Jahrelang tut die Staatsregierung nichts, dann produziert und präsentiert sie nichts als Murks. So und nicht anders sind die Aktivitäten der Staatsregierung zur Schaffung eines Einheitlichen Ansprechpartners, wie er mit der EU-Dienstleistungs­richtlinie gefordert wird, einzuordnen.

Bis zum 28. Dezember muss in Bayern eine gesetzliche Regelung verabschiedet sein, mit der entsprechend der Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie ein so genannter "Einheitlicher Ansprechpartner" geschaffen wird. Damit soll für Unternehmen, die im Binnenmarkt grenzüberschreitend Dienstleistungen anbieten wollen, eine einheitliche Stelle eingerichtet werden, die diesen Unternehmen bei den erforderlichen Verfahrens- und Genehmigungsschritten mit Rat und Tat zur Seite steht.

Im Oktober hatten die Fraktionen von SPD, FW und GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, konkret zur Schaffung des Einheitlichen Ansprechpartners, vorgelegt, auch um Staatsregierung CSU und FDP hier Beine zu machen, schließlich hatte die Staatsregierung gut zweieinhalb Jahre mit Nichtstun geglänzt. Nach diesem frei-rot-grünen Gesetzentwurf sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners übernehmen, die Kammern sollen je nach Beratungsgegenstand hinzugezogen
werden.

Die Staatsregierung hatte im Juli einen völlig untauglichen Gesetzentwurf präsentiert. Kern dieses Entwurfs war das sog. substitutive Optionsmodell, welches die Kammern in riesengroße Unsicherheit gestürzt hätte und das demzufolge dann auch bei den Kammern auf vehemente Ablehnung stieß. Der jetzt von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf ist aber keineswegs besser. Einheitlicher Ansprechpartner sollen jetzt die Kammern sein, die Kommunen sollen dann optieren können, ob sie auch Ansprechpartner werden. Anschließend können sich die Rat suchenden Dienstleistungsunternehmen überlegen, an welchen Ansprechpartner sie sich jetzt wenden sollen. Von Einheitlichem Ansprechpartner, von Übersichtlichkeit und von wenig Bürokratie kann also nicht mehr die Rede sein.

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