Die Grünen im Bayerischen Landtag

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo HomepageClaim

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3. Pressekonferenzen 
  4.  Artikel

17. Juni 2009

Integration und Eigenverantwortung

Für einen Paradigmenwechsel in der bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik

Nachdem die Grünen jahrelang hartnäckig gegen Restriktion, Repression und Entmündigung in der bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik gerungen haben, ist in die Debatte offensichtlich Bewegung gekommen: Die FDP hat ein Positionspapier vorgelegt, das weitgehende Verbesserungen für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen in Bayern fordert. Die Staatsministerin für Arbeit und Soziales hat auf einen einstimmig vom Landtag verabschiedeten grünen Antrag hin nicht nur die Schließung der menschenunwürdigen Metallcontainer verordnet, sondern öffentlich Verbesserungen für die in Bayern lebenden Flüchtlinge eingefordert. Der Innenminister jedoch hält an der Devise fest: Oberste Priorität bayerischer Asylpolitik ist die Rückkehr der Betroffenen in ihr Heimatland.

Die bayerische Asylpolitik am Wendepunkt?

Am 23. April 2009 fand auf Antrag der GRÜNEN eine umfassende ExpertInnen-Anhörung zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bayern statt. Das Ergebnis war vernichtend: Die bisherige Asyl- und Flüchtlingspolitik ist geprägt von staatlicher Bevormundung und Entmündigung der Flüchtlinge und verweigert den Betroffenen die Möglichkeit, ihr Leben selbst zu gestalten. Die in der Regel jahrelange Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Versorgung mit Essenspaketen, die außergewöhnlich restriktive Anwendung der Residenzpflicht, Arbeitsverbote u. a. m. entmündigen die Menschen und drängen diese gezielt an den Rand der Gesellschaft. Oftmals können sie weder hier eine Zukunftsperspektive aufbauen noch in ihre Heimat zurückkehren. Den Betroffenen bleibt nichts anderes übrig, als ihr Leben in Bayern "auszusitzen".

Die Anhörung hat gezeigt, dass bei der Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Bayern großer Handlungsbedarf besteht. Die anwesenden ExpertInnen – u. a. Vertreterinnen und Vertreter  der Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Flüchtlingsorganisationen, Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen, Schuldirektoren - waren sich mehr oder wenig in folgenden Punkten einig:  

  • Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ist auf ein oder maximal zwei Jahre zeitlich zu befristen.
  • Die Lebensbedingungen in den Gemeinschaftsunterkünften müssen verbessert werden.
  • Die Möglichkeiten zur privaten Wohnsitznahme sind für alle Betroffenen – egal, welcher Herkunft, welchen Alters und welchen Geschlechts - weitest gehend zu erleichtern.
  • Das Sachleistungsprinzip sollte möglichst nur im Ausnahmefall angewendet werden, wann immer möglich ist Bargeld den Sachleistungen vorzuziehen.
  • Die besonderen Schutzbedürfnisse von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, traumatisierten Menschen, Behinderten und Kranken, Familien, etc. müssen besser berücksichtigt werden. Dass heißt auch, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen nichts zu suchen haben und Traumatisierungen so früh wie möglich behandelt werden müssen.
  • Die gesundheitliche Versorgung muss dringend verbessert werden.
  • Die Residenzpflicht soll großzügig angewendet werden.

AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sollen darin ermutigt werden, ihr Leben möglichst schnell selbst zu gestalten und sich möglichst schnell in die Gesellschaft zu integrieren. Dabei ist auch ein Perspektivenwechsel nötig. Statt immer nur den viel zitierten "Sozialschmarotzer" zu sehen sollte man vielmehr den Blick auf die vorhandenen Potenziale richten, diese fördern und nutzen – im Sinn der Flüchtlinge und im Interesse unserer Gesellschaft.

 

Grüne Forderungen für eine menschenwürdige Asylpolitik in Bayern

Wir GRÜNE fordern einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Wir haben in Anschluss an die Anhörung einen Gesetzentwurf zur Aufnahme von Flüchtlingen und deren Versorgung mit Wohnraum vorgelegt.

Der Gesetzentwurf basiert auf folgenden Grundsätzen:

  • statt staatlicher Bevormundung und Versorgung Stärkung von Eigenverantwortung und Selbstversorgung
  • statt Marginalisierung und Kriminalisierung frühzeitige Förderung von Integration und Teilhabe an der Gesellschaft

Im Mittelpunkt steht das eigenverantwortliche Individuum, das sein Leben selbst gestaltet. Der Staat erbringt lediglich entsprechend dem Sozialgebot eine im Einzelfall notwendige Fürsorgeleistung. Ein Versorgungsstaat, der die selbstverantwortliche Freiheit erstickt, ist weder mit dem Verfassungskonzept des Grundgesetzes noch mit den Vorstellungen der verschiedenen Menschenrechtskonventionen vereinbar.

Übergeordnetes Ziel einer zeitgerechten bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik ist, den Betroffenen eine Lebensperspektive zu ermöglichen – egal, ob hier in unserer Gesellschaft oder, im Falle einer Rückkehr, in ihrem Herkunftsland. Wir wollen AsylbewerberInnen und Flüchtlingen dazu befähigen als selbständig handelnde Menschen am Leben der Gesellschaft teilnehmen zu können.  

Wir fordern im Einzelnen:

1 Zuständigkeit des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung

Zuständig für die Erstverteilung und länderübergreifende Umverteilung von Flüchtlingen ist künftig der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung. Denn bei freier Wohnungswahl ist eine zentrale Zuständigkeit nur noch in diesen Fällen notwendig. Im Mittelpunkt steht künftig der Mensch. Ordnungszwecke treten in den Hintergrund. Die Stärkung der Selbstverantwortung geht demnach automatisch mit einer Verschlankung der Verwaltung einher. Vorrangiges Ziel ist die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft. Das heißt: Eingliederung in den gesellschaftlichen Kontext des Alltags und nicht Ausgliederung in Parallelwelten.

 

2 Verteilung und Umverteilung unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen

Die Verteilung und Umverteilung sollte nur auf Antrag der Betroffenen erfolgen. Dabei ist nicht nur das öffentliche Interesse zu berücksichtigen, sondern in erster Linie die Interessen der Betroffenen. Dies liegt beispielsweise vor, wenn der Betroffene durch einen Umzug eine Arbeit aufnehmen kann, eine medizinische oder therapeutische Behandlung durchführen kann oder zu Verwandten ziehen kann.

 

3 Wohnungen statt Gemeinschaftsunterkünfte

Das bisherige Unterbringungs- und Versorgungssystem ist würdelos und ineffizient. Es geht nicht nur zu Lasten der Flüchtlinge, sondern auch der Gesellschaft. AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sollen darin bestärkt werden, sich nach dem dreimonatigen Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung selbst Wohnraum zu beschaffen. Sind sie infolge Arbeitslosigkeit, Alter etc. nicht imstande, den Mietzins und sonstige erforderliche Kosten (Heizung, Kaution) aufzubringen, sind sie zu erstatten, soweit sie angemessen sind.

 

4 Zeitlich begrenzte Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Notlagen

Eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann den Betroffenen als Angebot zur Hilfe in  besonderen Notlagen gemacht werden. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für alle AsylbewerberInnen und Flüchtlinge – auch für alleinstehende Männer - auf maximal 12 Monate zu beschränken.

 

5 Verbesserung der Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften

Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen Wohnraumcharakter haben. Die Betroffenen werden in Einzelzimmern untergebracht, jedem stehen ca. 8 qm zur Verfügung, Familien eigene abgeschlossene Wohneinheiten. Statt Sammellagern werden kleine, dezentrale Einrichtungen mit abgeschlossenen Wohneinheiten eingerichtet.  

 

6 Besonders schutzbedürftige Personengruppen

Besonders schutzbedürftige Personengruppen wie unbegleitete Minderjährige, Behinderte, Alte, traumatisierte Personen, Familien, allein stehende und/oder allein erziehende Frauen sind schnell und unbürokratisch in den hierfür vorgesehenen Einrichtungen wie zum Beispiel der Jugendhilfe oder  in Privatwohnungen unterzubringen.

 

7 Integration durch eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung als Prinzip

Um einen eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu ermöglichen und die Integration zu fördern werden über die Unterbringung hinaus gehende Leistungen soweit wie möglich als Bargeldleistung erbracht.

 

8 Lockerung der Residenzpflicht

Flüchtlinge sollen darin bestärkt werden, ihr Leben selbst zu gestalten. Das heißt, dass sie räumlich flexibel sein müssen. Die bisherige Praxis, dem Betroffenen einen Aufenthaltsort mehr oder weniger automatisch zuzuweisen, an dem dieser im Regelfall auf Dauer zu bleiben hat, ist auch unter arbeitsmarktpolitischer Perspektive völlig unsinnig. Mit der starren Handhabung der Residenzpflicht muss deshalb gebrochen werden. Einem Umverteilungsantrag sollte künftig auf unbürokratische Art und Weise stattgegeben werden, wenn eine Arbeitsstelle oder eine Wohnung in Aussicht steht.

 

9 Potenziale erkennen, Potenziale nutzen

AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sind in der Regel hoch motiviert. Viele von ihnen bringen  einen akademischen Abschluss oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit, die hier nicht anerkannt wird. Viele von ihnen hatten in ihrem Herkunftsland eine relativ hohe soziale Stellung. Statt ihnen hier jegliche Möglichkeiten zu versperren, sollten die mitgebrachten Potenziale frühzeitig erkannt und gefördert werden.

 

10 Kostenträger: Freistaat Bayern

Der Freistaat trägt weiterhin die Kosten. Die anfallenden Kosten sind den Städten und Landkreisen vom Freistaat zu erstatten.

 

Verbesserung der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung

Nach wie vor werden Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Bayern für maximal drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Dabei soll es auch bleiben. Allerdings ist darauf zu achten, dass auch in den ersten drei Monaten eine menschenwürdige Unterbringung gewährleistet ist. Dies ist bei der Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München nicht der Fall:

Die für 230 Personen zugelassene Einrichtung ist seit Jahren permanent überbelegt, das Gebäude dementsprechend heruntergekommen. Die Flüchtlinge werden in Zimmern mit bis zu 6 Stockbetten untergebracht. Sie sind bis zu drei Monaten in Zimmern untergebracht, in denen sie keinerlei Möglichkeit auf Wahrung ihrer Privat- bzw. Intimsphäre haben.  Eine familiengerechte Unterbringung ist nicht möglich: Entweder werden die Familien nach Geschlechtern getrennt oder die Familien bleiben zusammen und werden mit anderen untergebracht, was dazu führt, dass Frauen mit fremden Männern in einem Zimmer untergebracht sind. Die so genannten Wohngruppen für männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in einem katastrophalen Zustand und zudem permanent überbelegt.  Eine staatlich finanzierte Kinderbetreuung existiert nicht. Traumatisierungen werden nicht behandelt. Die Einrichtung verfügt weder über einen Innenhof noch über Grünflächen. Die Flüchtlinge können sich nirgendwo aufhalten außer in einem zu kleinen Gemeinschaftsraum, in den Gemeinschaftszimmern oder auf der Straße. Dies führt zu Konflikten unter den BewohnerInnen und mit den Anwohnern.

Eine Sanierung erscheint nicht mehr sinnvoll.

Wir fordern deshalb

  • die Schließung der völlig heruntergekommenen Erstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstaße
  • die Unterbringung von Neuankömmlingen in Einrichtungen bis max. 150 Flüchtlingen unter Beibehaltung des Standorts München
  • die Unterbringung in Einzelzimmern bzw. für Familien in kleinen Wohneinheiten
  • genügend Gemeinschafts- und Spielräume sowie Grünflächen für den Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung
  • die Verbesserung des Personalschlüssels für die Sozialberatung und –betreuung der Neuankömmlinge
  • eine frühzeitige Erkennung und Behandlung von traumatisierten Flüchtlingen
  • die strikte Einhaltung der Wirtschaftlichkeit.

 

Renate Ackermann, asyl- und migrationspolitische Sprecherin

Zusätzliche Information

Renate Ackermann, MdL