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Asylbewerber, Geduldete, Ausreisepflichtige und andere Personen ohne dauerhaft gesicherten Aufenthaltsstatus unterliegen bereits durch bundesrechtliche Vorgaben wie dem Asylverfahrensgesetz oder dem Asylbewerberleistungsgesetz vielfachen Einschränkungen:
Gleich mit der Asylantragstellung werden Flüchtlinge einer Aufnahmeeinrichtung zugewiesen, nach Aufnahmequoten verteilt und dann einer landesinternen Verteilung unterworfen. Ihr Aufenthalt ist räumlich beschränkt. Für mindestens ein Jahr unterstehen sie einem Arbeitsverbot. Im Falle einer Duldung unterliegen sie auch nach Abschluss des Asylverfahrens Beschränkungen wie der Residenzpflicht (Beschränkung des Aufenthalts auf den Geltungsbereich der Ausländerbehörde).
Für die Umsetzung des Bundesrechts sind die Länder zuständig. Besonders restriktiv wird die Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes in Bayern praktiziert. So nahm Bayern im bundesweiten Vergleich als "Sachleistungsland" im Jahr 2006 den Spitzenplatz ein. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern schreiben das Bayerische Aufnahmegesetz und die Asyldurchführungsverordnung aus dem Jahr 2002 für einen breiten Personenkreis die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften als Regelfall vor. Nicht nur AsylbewerberInnen und Geduldete sind davon betroffen, sondern alle Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen wie zum Beispiel Personen mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis. Nur im begründeten Ausnahmefall ist ein Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft möglich. Bayern nimmt in der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften eine Spitzenposition ein: So waren am 31.12.06 in Bayern ganze 16,49 %, im übrigen Bundesgebiet jedoch 60,19 % der Empfänger von Regelleistungen dezentral untergebracht
An die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist die Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip gebunden. Das heißt: Essens- und Hygienepakete, Kleider und Möbel statt Bargeldleistungen zur Selbstversorgung. Für diese staatliche Zwangsversorgung gibt es keinerlei sachliche Notwendigkeit – auch nicht in finanzieller Hinsicht. Dies zeigen die Erfahrungen in anderen Bundesländern, die von dem Versorgungsprinzip weitgehend abgerückt sind und längstens zu Geldleistungen übergegangen sind. Während in Ländern wie Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Nordrhein-Westfalen vorwiegend Geldleistungen gewährt werden, lag der Sachleistungsanteil in Bayern im Jahr 2006 mit 87,1 Prozent am höchsten. Die Sachleistungen bedeuten eine Entmündigung der Betroffenen und sind aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands mit finanziellem Mehraufwand verbunden.
Die Praxis der bayerischen Behörden, Personen mit einem unsicheren Aufenthaltstitel einen Auszug aus der Gemeinschaftsunterkunft in der Regel nicht zu genehmigen, umgekehrt aber hohe Gebühren für die Unterbringung in völlig heruntergekommenen Containerbauten oder Massenunterkünften zu verlangen, sobald die Betroffenen einer Arbeit nachgehen, kann nur noch als purer Zynismus betrachtet werden. So haben Familien, die im Rahmen der überstürzten Schließung der Gemeinschaftsunterkunft Waldmeisterstraße eine Privatwohnung beziehen konnten oder in ein städtisches Notquartier verlegt wurden, heute noch Schulden bei der Regierung von Oberbayern in Höhe von bis zu 6.500 € - für die Zwangsunterbringung in einer völlig maroden Containerunterkunft.
Die langjährige Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, Versorgung mit Essens- und Hygienepaketen, Arbeitsverbote und Entzug jeglicher Privatsphäre führen zu Hospitalisierung, Entwöhnung von Arbeit, psychischen Krankheiten und sozialer Verwahrlosung. Die Unterbringungspraxis in Bayern geht damit nicht nur zu Lasten der Flüchtlinge, sondern auch auf Kosten der Gesellschaft. Sie werden zu Versorgungsempfängern degradiert, der Arbeit ent- und an Müßiggang gewöhnt. Besonders schwerwiegend sind die Folgen bei Kindern und Jugendlichen. Es gibt Schulkinder, die keinen anderen Wohnraum als Gemeinschaftsunterkünfte kennen. Es gibt Menschen, die sich ein Jahrzehnt mit einem Leben in solchen Lagern arrangieren mussten. Dies macht die Menschen krank. Mit zunehmender Dauer schwinden die Chancen und Möglichkeiten, je aus diesen Unterkünften herauszukommen, je ein eigenständiges Leben zu führen.
Bayern wird es sich künftig nicht mehr leisten können, ein extrem kostenintensives und bürokratisches System aufrechtzuerhalten, um Menschen langfristig zu entmündigen und jeglicher Zukunftsperspektive zu berauben. Längst haben andere Bundesländer mit Alternativmodellen, die weniger auf staatliche Gängelung und mehr auf Eigenverantwortung der Betroffenen setzen, sehr positive Erfahrungen gemacht.
In Nordrhein-Westfalen etwa, wo die Unterbringung den Kommunen obliegt, lebt ein Großteil in Privatwohnungen. Die Stadt Köln meldete, dass rund die Hälfte der Flüchtlinge in Privatwohnungen untergebracht sei (Presseerklärung vom 12.09.2008). Das so genannte Leverkusener Modell initiierte ab Dezember 2001 einen schrittweisen Paradigmenwechsel – weg von der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften hin zur Unterbringung in Privatwohnungen. Ziel war die Stärkung der Eigenverantwortung, die Förderung des Spracherwerbs und die Reduzierung der Kosten. Von etwa 400 Flüchtlingen leben derzeit nur noch 90 in Unterkünften. Nach Angaben des Flüchtlingsrats Leverkusen beträgt die jährliche Ersparnis an reinen Unterbringungskosten 76.000 €.
Grüne Forderungen
Wir Grüne fordern deshalb einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der bayerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik:
Im Mittelpunkt einer grünen Asyl- und Flüchtlingspolitik in Bayern steht das eigenverantwortliche, sein Schicksal selbst verantwortende Individuum, das sein Leben selbst gestaltet. Der Staat hat lediglich für einen gerechten Interessenausgleich zwischen den Menschen zu sorgen und entsprechend dem Sozialgebot eine im Einzelfall notwendige Fürsorgeleistung zu erbringen. Ein Versorgungsstaat, der die selbstverantwortliche Freiheit erstickt, ist weder mit dem Verfassungskonzept des Grundgesetzes noch mit den Vorstellungen der verschiedenen Menschenrechtskonventionen vereinbar.
Übergeordnetes Ziel einer zeitgemäßen bayerischen Flüchtlingspolitik ist, AsylbewerberInnen und Flüchtlingen eine Lebensperspektive zu ermöglichen – egal, ob hier in unserer Gesellschaft oder, im Falle einer Rückkehr, in ihrem Herkunftsland. Eine grüne Asyl- und Flüchtlingspolitik zielt darauf ab, AsylbewerberInnen und Flüchtlinge zu befähigen als selbständig handelnde Menschen am Leben der Gesellschaft teilnehmen zu können.
Zur Umsetzung dieser Ziele fordern wir im Einzelnen:
1. Zuständigkeit des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung
Zuständig für die Erstverteilung und länderübergreifende Umverteilung von Flüchtlingen ist künftig der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung. Denn bei freier Wohnungswahl ist eine zentrale Zuständigkeit nur noch in diesen Fällen notwendig. Im Mittelpunkt steht künftig der Mensch. Ordnungszwecke treten in den Hintergrund. Die Stärkung der Selbstverantwortung geht demnach automatisch mit einer Verschlankung der Verwaltung einher. Vorrangiges Ziel ist die Integration von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft. Das heißt: Eingliederung in den gesellschaftlichen Kontext des Alltags und nicht Ausgliederung in Parallelwelten.
2. Wohnungen statt Gemeinschaftsunterkünfte
Das bisherige Unterbringungs- und Versorgungssystem ist menschenverachtend und ineffizient. Es geht nicht nur zu Lasten der Flüchtlinge, sondern auch der Gesellschaft. AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sollen darin bestärkt werden, sich nach dem dreimonatigen Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung selbst Wohnraum zu beschaffen. Sind sie infolge Arbeitslosigkeit, Alter etc. nicht imstande, den Mietzins und sonstige erforderliche Kosten (Heizung, Kaution) aufzubringen, sind sie zu erstatten, soweit sie angemessen sind.
3. Zeitlich begrenzte Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Notlagen
Eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften kann den Betroffenen als Angebot zur Hilfe in besonderen Notlagen gemacht werden. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist auf maximal 12 Monate zu beschränken. Die Gemeinschaftsunterkünfte müssen Wohnraumcharakter haben. Aus diesem Grund darf es keine Sammellager mehr geben, sondern kleine, dezentrale Einrichtungen mit abgeschlossenen Wohneinheiten.
4. Besonders schutzbedürftige Personengruppen
Besonders schutzbedürftige Personengruppen wie unbegleitete Minderjährige, Behinderte, Alte sind in den hierfür vorgesehenen Einrichtungen wie zum Beispiel der Jugendhilfe unterzubringen. Traumatisierungen müssen durch speziell geschultes Personal frühzeitig erkannt und behandelt werden.
5. Lockerung der Residenzpflicht
Flüchtlinge sollen darin bestärkt werden, ihr Leben selbst zu gestalten. Das heißt auch, dass sie räumlich flexibel sein müssen. Die bisherige Praxis, dem Betroffenen einen Aufenthaltsort mehr oder weniger automatisch zuzuweisen, an dem dieser im Regelfall auf Dauer zu bleiben hat, ist auch unter arbeitsmarktpolitischer Perspektive völlig unsinnig. Mit der starren Handhabung der Residenzpflicht muss deshalb gebrochen werden. Einem Umverteilungsantrag sollte künftig auf unbürokratische Art und Weise stattgegeben werden, wenn eine Arbeitsstelle oder eine Wohnung in Aussicht steht.
6. Potenziale erkennen, Potenziale nutzen
AsylbewerberInnen und Flüchtlinge sind in der Regel hoch motiviert. Viele von ihnen bringen einen akademischen Abschluss oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit, die hier nicht anerkannt wird. Viele von ihnen hatten in ihrem Herkunftsland eine relativ hohe soziale Stellung. Statt ihnen hier jegliche Möglichkeiten zu versperren, sollten die mitgebrachten Potenziale frühzeitig erkannt und gefördert werden.
7. Kostenübernahme: Freistaat Bayern
Der Freistaat trägt weiterhin die Kosten. Die anfallenden Kosten sind den Städten und Landkreisen vom Freistaat zu erstatten.
Margarete Bause, MdL, Fraktionsvorsitzende
Renate Ackermann, MdL, migrationspolitische Sprecherin

