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27. Februar 2009

Karlsruhe stoppt Versammlungsgesetz

Quittung für bürgerrechtsfeindliche Politik – Grüne fordern neuen Anlauf für ein freiheitliches Demonstrationsrecht

München (sip). Die Grünen haben die heutige Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Versammlungsgesetz mit großer Genugtuung aufgenommen: "Das ist ein gewaltiger Schuss vor den Bug der Bayerischen Staatsregierung und ihre zutiefst bürgerrechtsfeindliche Politik", sagte die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl.

Die Karlsruher Richter hätten deutlich gemacht, dass die überzogenen Kontrollbefugnisse und bürokratischen Schikanen, die Bayern gegen heftige Proteste eingeführt habe, nicht mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu vereinbaren seien. "Mit der Eilentscheidung hat das Verfassungsgericht ein klares Signal gesetzt, dass das bayerische Versammlungsgesetz auch in der Hauptsacheverhandlung keinen Bestand haben wird", so Christine Stahl.

Die neue schwarz-gelbe Koalition sei daher dringend gefordert, einen völlig überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen: "Nur ein paar kosmetische Änderungen reichen nicht aus. Bayern braucht ein freiheitliches Versammlungsgesetz, das jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht, ohne staatliche Einschüchterung und Gängelung seine Meinung zu vertreten." Dabei müsse nicht die reibungslose Verwaltungsarbeit im Vordergrund stehen, sondern die Frage, wie ein zentraler Pfeiler der Demokratie bürgerfreundlich umgesetzt werden könne.

 

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