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München (bea). Nach dem Karlsruher Urteil zum Nummernschild-Scanning fordern die Grünen im Bayerischen Landtag die Aufhebung der bayerischen Vorschriften zum KfZ-Kennzeichenscanning. "Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Nachdem das bayerische Gesetz diesen Landesgesetzen gleicht, muss es konsequenterweise aufgehoben werden", erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Christine Stahl. Zum wiederholten Male habe das Bundesverfassungsgericht der Staatsregierung gelehrt, was Demokratie heiße. "Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass schwerwiegende Grundrecht-Eingriffe nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt werden können. Zu unbestimmte Vorschriften, wie die für das Kennzeichen-Scanning, seien schon deshalb unverhältnismäßig."
"Wieder einmal kann also die Staatsregierung ihre Regelungen, die demokratische Grundrechte verletzen, in den Papierkorb werfen. Der quillt angesichts des mangelnden Demokratieverständnisses schon über", so Christine Stahl. Die Landtagsgrünen werden in Kürze ein Aufhebungs-Gesetz einbringen. Die Vorschriften zum KFZ-Kennzeichenscanning stehen im Polizeiaufgabengesetz Bayern (BayPAG).