Die Grünen im Bayerischen Landtag

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


Logo HomepageClaim

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3. Pressemitteilungen 
  4.  Pressemitteilung

27. Februar 2008

Karlsruher Urteil ist Ohrfeige für Staatsregierung

Grüne fühlen sich durch das Karlsruher Urteil zur Online-Durchsuchung voll bestätigt

München (bea). Die Grünen im Bayerischen Landtag fühlen sich durch das Karlsruher Urteil zur Onlinedurchsuchung in ihrer Politik voll bestätigt. "Der Einzelne darf nicht einer weitgehenden Ausspähung preisgegeben werden, das sehen die Bundesverfassungsrichter genauso", betont die rechtspolitische Sprecherin Christine Stahl. Aufgrund des technischen Fortschritts und des Wandels der Lebensverhältnisse gebe es eine neuartige Gefährdung der Persönlichkeitsentfaltung. Deswegen habe das Gericht in einem historischen Urteil das neue Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme anerkannt.

Christine Stahl: "Das Gericht hat festgehalten, dass es nur bei existenziellen Bedrohungen eine Online-Untersuchung geben darf, aber der Staat sich dann unbedingt an rechtsstaatliche Grenzen halten muss." Darum sei es "eine Frechheit, wenn Bayern in Unkenntnis der Grenzen mit einem Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung vorprescht". Die Landtagsgrünen fordern, dass das Karlsruher Urteil und seine genaue Begründung sowie die rechtsstaatlichen Grenzen nun sorgfältig ausgelotet werden und "die Staatsregierung ihren Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung in den Papierkorb entsorgt".

 

 

Zusätzliche Information