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In unserem Lebensalltag sind wir mittlerweile mit einer Vielzahl von Schnurlosgeräten der Kommunikation konfrontiert. Handys und DECT-Schnurlostelefone stellen für viele kaum verzichtbare Begleiter dar, sorgen aber auch für ein stetiges Anwachsen elektromagnetischer Strahlung. Ursächlich für immer mehr Elektrosmog sind aber auch andere auf der Mikrowelle basierende Funktechniken wie Funknetzwerke (WLAN) und Schnurlosgeräte in der Peripherie von Personal Computern, digitaler terrestrischer Rundfunk, Warendetektionssysteme, Funkchips (RFID) etwa zur Optimierung der Logistik, mobile Multimediageräte und künftig auch der digitale Polizei- und Rettungsdienstefunk. Neben diesen Hochfrequenz-Anwendungen tragen auch niederfrequente elektrische und magnetische Wellen zur Belastung durch Elektrosmog bei. Quellen sind hier beispielsweise Hochspannungsleitungen, Stromleitungen im Haushalt und am Arbeitsplatz oder Transformatoren, so auch die von Haushaltsgeräten.
Zu den möglichen gesundheitlichen Gefährdungen durch Elektrosmog gibt es unterschiedliche Einschätzungen und Aussagen. Was die elektromagnetischen Felder (EMF) durch die Hochfrequenz betrifft, so verneinen hier beispielsweise Mobilfunkbetreiber, aber auch Bundesregierung und Bayerische Staatsregierung jegliche Gesundheitsbelastung und berufen sich dabei auf die Strahlenschutzkommission, die gesundheitlich relevante Effekte von EMF unterhalb der gesetzlichen Werte ausschließt. Andererseits machen gerade zahlreiche Ärzte auf Belege bzw. ernst zu nehmende Hinweise für die Bedenklichkeit von EMF aufmerksam. Auch nach den Ergebnissen aktueller Forschungsvorhaben kann keine Entwarnung gegeben werden. So sind auch nach den Arbeiten im Deutschen Mobilfunkforschungs-Programm die Klärung von Langzeitrisiken von Handynutzung und die Frage, ob und in welchem Umfang Kinder stärker als Erwachsene durch hochfrequente elektromagnetische Felder exponiert und damit belastet sind, offen. Die Unsicherheit über mögliche gesundheitliche Auswirkungen kommt auch in mehreren rechtskräftigen und auch höchstrichterlichen Urteilen, in denen festgestellt wird, dass für Einwirkungen durch elektromagnetische Strahlungen keine abschließende Regelung des vorsorgenden Gesundheits- und Umweltschutzes vorliegt, zum Ausdruck. So hat der BayVGH in einem Urteil vom 3. August 2007 beispielsweise formuliert: "Nach derzeitigem Erkenntnisstand liegen zwar verlässliche wissenschaftliche Aussagen über gesundheitsschädliche Wirkungen elektromagnetischer Felder unterhalb der geltenden Grenzwerte nicht vor. Da solche Wirkungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können (BVerfG vom 24.1.2007 NVwZ 2007, 805; vom 28.2.2002 NJW 2002, 1638; zum Erkenntnisstand vgl. auch BT-Drs. 15/1660 S. 41), gibt es für eine vorsorgende Bauleitplanung auf diesem Gebiet aber sachliche Gründe."
Was die Niederfrequenz anbelangt, so haben sich in den letzten Jahren und Monaten mehr und mehr Ärzte und andere Wissenschaftler mit großer Besorgnis zur Thematik "niederfrequente Strahlung und Gesundheit" zu Wort gemeldet. Bereits im Jahr 2007 hat eine Vertreterin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) im Bayerischen Landtag auf gesundheitliche Risiken durch niederfrequente Strahlung "weit unterhalb der bestehenden Grenzwerte" aufmerksam gemacht und beispielsweise auf konsistente Erkenntnisse aus epidemiologischen Untersuchungen über den Zusammenhang einer Form der Leukämie bei Kindern und relativ erhöhter Magnetfeld-Exposition verwiesen
Angesichts der Unsicherheit über mögliche gesundheitliche Belastungen durch elektromagnetische Felder wie auch durch die Strahlung von Niederfrequenz und angesichts des weiteren Forschungsbedarfs gilt es, im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes dafür Sorge zu tragen, die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Elektrosmog möglichst zu minimieren.
Wir fordern daher vom Bund
Von Bayerischer Staatsregierung und Landtag fordern wir
Die Gemeinden fordern wir auf, ihre planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Steuerung von Mobilfunkanlagen und sonstigen Sendeanlagen auch wirklich zu nutzen.
(einstimmig beschlossen auf der Fraktionssitzung am 7. Oktober 2009. Ein Vorläufer dieses Forderungskatalogs wurde von der grünen Fraktion im Bayerischen Landtag auf der Winterklausur in Landshut am 14.1.2003 beschlossen und auf der Fraktionssitzung am 27.04.2005 bestätigt.)