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Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer ASMK wird am 25.11.09 in Berchtesgaden unter Vorsitz Bayerns über ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe abstimmen. Die bisher vorliegenden Arbeitspapiere der ASMK werden dem Anspruch nicht gerecht, im Sinne der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe einzuleiten.
Die Eingliederungshilfe muss sich weg vom Fürsorgeprinzip hin auf eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen orientieren. Die Eingliederungshilfe muss sich am Prinzip eines dauerhaften Nachteilsausgleichs ausrichten, ohne eine Anrechnung der Leistungen auf Einkommen und Vermögen der Betroffenen. Ziel ist ein eigenständiges Teilhabeleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen, welches bundesweit eine einheitliche Leistungserbringung ermöglicht.
Der sozialpolitische Ausschuss des Bayerischen Landtags hat in seiner Sitzung vom 15.10.09 die Bayerische Staatsregierung aufgefordert, das Eckpunktepapier der ASMK lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Dies wird vermutlich nicht ausreichen, eine Beschlussfassung zu verhindern. Aus Sicht der Grünen geht es darum, konkrete Vorgaben für eine Reform der Eingliederungshilfe zu formulieren, die den Ansprüchen der UN-Konvention gerecht wird. Dieses Ziel verfolgt ein Dringlichkeitsantrag, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Oktober in den Landtag gebracht hat.
Wir fordern deshalb im Einzelnen:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind der entscheidende Punkt in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen. Rund 66.000 Leistungsberechtigte erhalten in Bayern jährliche Hilfen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro. Die rechtsverbindlichen Prinzipien der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangen eine grundsätzliche Reform und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hin zu einer personenzentrierten und bedarfsorientierten Teilhabeleistung.
Die bisherige Organisation der Eingliederungshilfe wird der Zielsetzung der UN-Konvention, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken, nicht gerecht. Das System der Eingliederungshilfe ist von einer bedarfsgerechten Leistungserbringung weit entfernt. Die Eingliederungshilfe funktioniert einrichtungsbezogen und bevorteilt die großen Leistungserbringer. Die Erprobung von innovativen Konzepten und neuen Angeboten wird so häufig erschwert.
Die bisherigen Vorschläge der Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe greifen zu kurz. Der notwendige Paradigmenwechsel, weg vom Prinzip der Fürsorge hin zu einer Ausrichtung der Sozialgesetzgebung am Prinzip der Teilhabe wird verfehlt. Die von der UN-Konvention geforderte gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die volle Inklusion in allen Lebensbereichen, verlangen eine Lösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht und die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine einheitliche Leistungserbringung durch ein Teilhabeleistungsgesetz.
Ein dauerhafter Nachteilausgleich von Menschen mit Behinderungen muss bundeseinheitlich, ohne Anrechnung auf Einkommen und Vermögen, sichergestellt werden. Das geltende Recht zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist unübersichtlich und zersplittert. Die Zersplitterung der Leistungen führt in der Praxis zu einer unzureichenden Bedarfsorientierung und zu erheblichen Problemen bei der Verwirklichung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese weitreichendere Perspektive wird in den bisher vorliegenden Vorschlägen der ASMK nicht berücksichtigt. Eine Reform der Eingliederungshilfe muss die Weichen für eine einheitliche Leistungserbringung und eine selbstbestimmte Lebensführung behinderter Menschen stellen.
Unter der Leitung von Renate Ackermann, MdL, sozial- und familienpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen, diskutierte man im Fachgespräch "Von der Fürsorge zur Teilhabe“ - "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe" über die Perspektiven einer grundlegenden Reform der Eingliederungshilfe.
Das Fachgespräch war Teil der sozialen Veranstaltungsreihe "Einfach mittendrin" – "Die Rechte behinderter Menschen stärken" und fand am 24.November 2009 von 16-18 Uhr im Bayerischen Landtag statt. Die Referenten waren Dr. Peter Motsch, Knut Lehmann und Oswald Utz.
Dr. Peter Motsch ist stellvertretender Bezirksrat und Vorsitzender des Fachausschusses für Soziales im Verband der Bayerischen Bezirke. Peter Motsch ist zudem Fraktionsvorsitzender der CSU im Bezirk Unterfranken und einer der profiliertesten Sozialpolitiker auf der Ebene der bayerischen Bezirke. Die bayerischen Bezirke sind seit Anfang 2008 für die Vergabe der Eingliederungshilfe in Bayern zuständig. Er wohnt in Würzburg und war als hauptamtlicher Stadtrat tätig. Seit Oktober 1994 hat er ein Mandat als Bezirksrat.
Knut Lehmann ist Vorstand für Verbands- und Sozialpolitik im Paritätischen Wohlfahrtsverband Bayern. Mit seinem Papier 'Reform der Eingliederungshilfe – Quo vadis?' vom Mai diesen Jahres hat er den Anstoß für eine Grundsatzdebatte gegeben, wie die Eingliederungshilfe so weiter entwickelt werden kann, dass sie den Ansprüchen der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gerecht wird. Dabei hat er auch eine grundsätzliche Kritik an den Planungen der AG 'Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe' der Arbeits- und Sozialministerkonferenz ASMK formuliert. Knut Lehmann ist in zahlreichen sozialpolitischen Gremien tätig und einer der profiliertesten sozialpolitischen Akteure in Bayern.
Oswald Utz ist Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München. Er ist aufgrund seiner Erkrankung mit Osteogenesis Imperfecta (Glasknochen) auf den Elektrorollstuhl angewiesen und benötigt persönliche Assistenz für die Verrichtungen des Alltags. Deshalb erhält er neben der Hilfe zur Pflege auch Eingliederungshilfe, die allerdings auf sein Einkommen und das seiner Lebensgefährtin angerechnet wird. Die Kosten für seinen persönlichen Assistenzbedarf führen dazu, dass er und seine Freundin trotz doppelter Einkommen nicht über den Sozialhilfesatz hinauskommen. Utz hat Geographie und Kommunikationswissenschaften an der LMU in München studiert. Er ist Mitarbeiter an der Münchener VHS im Programm für Menschen mit Behinderungen. Außerdem ist er in der Beratungsstelle Planen und Bauen für alte und behinderte Menschen der Bayerischen Architektenkammer tätig.