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Herrn
Oberbürgermeister'
Dr. Paul Wengert
Maximilianstraße 4
Augsburg, 6. Dezember 2005
Antrag zur Verabschiedung einer Resolution
"Abschaffung des Büchergeldes"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der REGENBOGEN stellt folgenden
A n t r a g
zur Verabschiedung einer Resolution in der nächsten Stadtratssitzung:
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Stadt Augsburg fordert den Bayerischen Landtag und die Bayerische Staatsregierung auf, die Einführung des Büchergeldes durch die Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen wieder aufzuheben und die Lernmittelfreiheit an Bayerns Schulen wieder herzustellen.
Begründung:
Die Einführung des Büchergeldes widerspricht unseren familienpolitischen und bildungspolitischen Zielen. Sie bedeutet de facto das Ende der Lernmittelfreiheit und schwächt somit den Bildungsstandort. Denn mit der Einführung des Büchergeldes werden die Bildungsgerechtigkeit und der gleiche Zugang zu Bildungschancen immer stärker von den finanziellen Möglichkeiten der Familien bestimmt. Die finanzielle Belastung der Familien für die Ausbildung ihrer Kinder steigt damit weiter an.
So bezahlen die Familien bisher schon: Kopiergeld, Arbeitshefte, Zirkel, Schnellhefter, Taschenrechner, Atlanten, Sportkleidung, Formelsammlungen, Mittagsbetreuung, Mittagessen im G8, Schullandheim, schulische Veranstaltungen, Schulwegkosten etc.Gerade finanziell schlechter gestellte Familien werden damit noch zusätzlich besonders erheblich mit Schul- und Bildungskosten belastet.
Die Einführung des Büchergeldes führt des Weiteren zu einem erheblichen Verwaltungs-, Finanz- und Personalmehraufwand bei Schulen und Kommunen. So werden derzeit die Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung vom Büchergeld durch MitarbeiterInnen aus der Personalreserve bearbeitet. Zum ersten Nachtragshaushalt 2006 wird das Schulreferat daher voraussichtlich zwei neue Planstellen beantragen. Die Einführung des Büchergeldes verletzt eindeutig das Konnexitätsprinzip, da sie die Kommunen nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet.
Mit der Einführung des Büchergeldes ist womöglich kein voller Ausgleich für die Schulen sichergestellt, die einen hohen Anteil an Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien haben. Damit haben Schulen in sozialen Brennpunkten wesentlich weniger Geld für die Anschaffung von Schulbüchern zur Verfügung als Schulen in einem finanziell starken Einzugsgebiet. Auch innerhalb der Stadt Augsburg bestätigt sich dies: aufgrund unterschiedlicher sozialen Begebenheiten in den Stadteilen und aufgrund der verschiedenen Schularten gibt es hinsichtlich des Anteils der Befreiungsfälle erhebliche Unterschiede zwischen den Schulen. So haben an den Gymnasien derzeit 10,5 % der Eltern, an den Realschulen 16,4 %, an den Förderzentren 34,3 % und an den Grund- und Hauptschulen 22,5 % einen Antrag auf Befreiung gestellt. Ausgeglichen werden sollen diese Unterschiede durch den kommunalen Sachaufwandsträger mittels des Aufkommens aus der kommunalen Pauschale in Höhe von 2 Euro pro SchülerIn sowie aus den Zuschüsse des Freistaates beim Büchergeld in der Höhe von 4 Euro pro SchülerIn. Die pauschalen Zuweisungen werden damit nicht entsprechend dem tatsächlichen Anteil der Befreiungsfälle zur Verfügung gestellt, sondern bemessen sich am vom Kultusministerium errechneten bayernweiten Durchschnitt von 18 % an Befreiungsfällen. Daher besteht die Gefahr einer sozialen Ungleichbehandlung in der Ausstattung mit Schulbüchern und einer weiteren Verschärfung der sozialen Ungerechtigkeit bei den Bildungschancen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Schneider Dieter Ferdinand
Vorsitzender Vorsitzender
SPD-Stadtratsfraktion Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Hermann Knipfer Gabriele Thoma
Vorsitzender Stadträtin
FW / FBU-Fraktion ödp